Rechtliche Bedingungen für den Bau von Stromleitungen in Polen

§ 2 Nr. 8 Satz 1 ROG: Die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Gestaltung der transeuropäischen Netze sind zu gewährleisten. Es handelt sich um einen Grundsatz der Raumordnung. Zu den transeuropäischen Netzen zählen auch die Starkstromtrassen, die übernational zu errichten sind, um die Verteilung des erzeugten Stroms übernational zu ermöglichen. - § 7 Abs. 1 Satz 1 ROG: Im Raumordnungsplan sind Festlegungen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, insbesondere zu den Nutzungen des Raums, zu treffen. In der Folge muss der Verlauf der Stromtrassen im Raumordnungsplan 'festgesetzt' werden. - § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ROG: Es besteht die Pflicht der Länder, einen Raumordnungsplan für das ganze Land aufzustellen. Dessen Inhalt ergibt sich aus § 8 Abs. 5 Nr. 3 ROG. Es sind die Trassen für die Infrastruktur zu sichern. Erfasst sind mithin auch Stromtrassen. Diese sind folglich im Raumordnungsplan zu 'sichern'. - Wenn ein Raumordnungsplan mit 'Festsetzungen' für den Verlauf der Stromtrassen aufgestellt wird, ist nach § 9 ROG eine Umweltprüfung durchzuführen. Zum Begriff 'Umweltprüfung' siehe §§ 14a ff. UVPG; die Umweltprüfung ist eine 'Strategische Umweltprüfung' (SUP). Ihre Durchführung für den Raumordnungsplan ist ebenfalls nach Anhang 3 Nr. 1.5 UVPG vorgeschrieben. - Im Ergebnis muss ein Raumordnungsplan eine Trasse festlegen. Die Festlegung ist dann rechtmäßig, wenn ein Raumordnungsplan nach den Vorschriften der §§ 10 ff. ROG und den Normen der jeweils einschlägigen Landesplanungsgesetze zustande gekommen ist.

 



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 03/2012 (Juni 2012)
Seiten: 8
Preis: € 32,00
Autor: Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.

Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.