Novelle verabschiedet

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft

Nach langen Verhandlungen und zähem politischen Ringen zwischen Bund und Ländern haben Bundestag und Bundesrat am 9. und 10. Februar 2012 die Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts verabschiedet, mit der die im Jahr 2008 erneuerte europäische Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL)1 in deutsches Recht umgesetzt wird. Unabhängig davon werden zudem weitere wesentliche Bereiche des deutschen Abfallrechts neu gestaltet. Kerngegenstand der Novelle ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),2 das zum 1. Juni 2012 in Kraft treten und das bislang geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ablösen wird. Es steuert und ordnet die Abfallwirtschaft in Deutschland, also einen Wirtschaftssektor mit über 160.000 Beschäftigten und einem Umsatz von circa 40 Milliarden Euro.3 Abfallrecht ist daher schon seit langem nicht nur Umweltrecht, sondern - in zunehmendem Maße - auch Wirtschaftsregulierungsrecht.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: Ausgabe 01 / 2012 (März 2012)
Seiten: 4
Preis: € 0,00
Autor: Stefan Kopp-Assenmacher
 
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