Die EU-Staaten haben sich verpflichtet, gemeinsam bis zum Jahr 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch von derzeit 10 auf 20 % zu erhöhen. Die Stromerzeugung aus regenerativen Quellen wird dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Obschon der Ausbau der Wasserkraftnutzung in einigen europäischen Ländern relativ weit fortgeschritten ist, sind nennenswerte, zusätzlich ausbaubare Potenziale vorhanden. Bei der zukünftigen Stromversorgung wird die Wasserkraft darüber hinaus wegen ihrer Grundlast- und Speicherfähigkeit eine wichtige Rolle spielen.
Die verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energien ist erklärtes Ziel der EU-Mitgliedstaaten. Da die natürlichen Gegebenheiten für die Länder jedoch sehr unterschiedlich sind, wurde von jedem Land ein eigener Nationaler Aktionsplan Erneuerbare Energien (NREAP) erstellt, in dem verbindliche Zielwerte und die entsprechenden Fahrpläne für den Ausbau der verschiedenen erneuerbaren Ressourcen bis 2020 festgelegt sind. Mehrere EU-Staaten haben ihre Planungen durch umfassende Studien, insbesondere auch zur Wasserkraftnutzung untermauern lassen. Das zusätzlich ausbaubare Wasserkraftpotenzial für Deutschland wurde im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) ermittelt.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 10 / 2011 (Oktober 2011) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl.-Phys. Pia Anderer |
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