Die EG-Aalverordnung und ihre Umsetzung im Rheineinzugsgebiet

Die von Frankreich, den Niederlanden und Deutschland aufgestellten Aalpläne werden dargestellt und verglichen. Ob die (noch) nicht koordinierten, einzelstaatlichen Maßnahmen insgesamt geeignet sind, die Ziele der EG-Aalverordnung für ein großes internationales Einzugsgebiet wie den Rhein zu erreichen, ist zu hinterfragen.

Der Bestand des europäischen Aals (Anguilla anguilla) befindet sich nach Einschätzung der Aal-Arbeitsgruppe des Internationalen Rates für Meeresforschung außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Die Aalexperten empfehlen, alle menschlichen Aktivitäten, die sich negativ auf den Bestand auswirken, soweit wie möglich zu reduzieren. Die EG-Aalverordnung aus dem Jahre 2007 verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Aalbewirtschaftungspläne mit entsprechenden, auf die regionalen und lokalen Bedingungen abgestimmten Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Europäischen Aals aufzustellen.
Die Aalbewirtschaftungspläne sollen auf der Ebene der Flusseinzugsgebiete aufgestellt werden und mit anderen Verordnungen der EU, insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie, in Einklang stehen. Bei grenzüberschreitenden Einzugsgebieten sollen nach Maßgabe der Verordnung alle Programme und Maßnahmen international koordiniert werden, soweit dies nicht zu Lasten der raschen Einführung des einzelstaatlichen Teils des Aalplans geht. Die Staaten Niederlande, Frankreich und Deutschland haben für das Einzugsgebiet des Rheins, an dem sie einen Flächenanteil von 83 % haben, einzelstaatliche, nicht international koordinierte Pläne erarbeitet, die als Teilpläne eines zu Grunde liegenden nationalen Aalbewirtschaftungsplans an die EU übermittelt worden sind und inzwischen auch genehmigt wurden. Auf Grund des engen Zeitbudgets haben sich diese Länder dagegen entschieden, für das internationale Flussgebiet des Rheins einen gemeinsamen Aalbewirtschaftungsplan aufzustellen. Die Umsetzung der in den einzelnen Plänen beschriebenen Maßnahmen soll laut Aalverordnung ab dem Zeitpunkt der Genehmigung beginnen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 11/2011 (November 2011)
Seiten: 6
Preis: € 10,90
Autor: Dr. Detlev Ingendahl
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'