Die Gemeinsame Wertstofferfassung im Kommunalisierungsmodell mit zentralen Steuerungs- und Anreizelementen - Juristische Aspekte aus abfallwirt-schaftlicher Sicht

Im März 2010 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) der Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschaftsund Abfallrechts vorgelegt, welcher unter anderem die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne durch Rechtsverordnung der Bundesregierung vorsah.

 Seit dieser Zeit sind in der Bundesrepublik zahlreiche Pilotprojekte zur gemeinsamen Erfassung von wertstoffhaltigen Abfällen aus privaten Haushalten einerseits und Leichtverpackungen (LVP) andererseits angelaufen. Beispielhaft sei hier verwiesen auf die Pilotprojekte in Bochum, Dortmund, im Rhein-Sieg-Kreis und Saarbrücken.1 Die Überlegungen einer gemeinsamen Erfassung von Verpackungsabfällen und trockenen und verwertbaren Restabfällen sind allerdings nicht neu. Bereits im Jahr 2003 wurden Überlegungen einer gemeinsamen Erfassung angestellt, die unter dem Stichwort 'GiG' (gelb in grau/grau in gelb) jeweils von der kommunalen und der privaten Seite diskutiert wurden. Unter den Stichworten 'Zebra-Tonne', gelbe Tonne plus oder trockene Wertstofftonne gibt es Projekte zur gemeinsamen Erfassung bereits seit über 20 Jahren.



Copyright: © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU)
Quelle: Stellungnahme 2012 (April 2012)
Seiten: 61
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Ralf Gruneberg
Dr. Anke Wilden, M.J.I.
 
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