Die im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz bis 2015 vorgesehene Einführung der Wertstofftonne und die Getrennterfassung von Bioabfällen in den Kommunen führen bis 2020 zu einer Verschärfung der Auslastungssituation für MVA, MBA und für die EBS-Kraftwerke und die Mitverbrennung. Die MVA müssen bis 2020 eine nach dem Niedrigszenario nicht mehr als kommunaler Restmüll zur Verfügung stehende Verbrennungsmenge von 4,8 Mio. Mg ausgleichen. Ebenso müssen die MBA nach dem Niedrigszenario bis 2020 eine nicht mehr als Restmüll zur Verfügung stehende Inputmenge von 2,1 Mio. Mg verkraften.
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Quelle: | Wasser und Abfall 10/2011 (Oktober 2011) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Holger Alwast |
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