Zur Konstruktion von Abgaben auf Wasserentnahmen

Elf Bundesländer erheben derzeit auf das Entnehmen oder Ableiten von Grund- bzw. Oberflächenwasser Wasserentnahmeentgelte. Der Beitrag untersucht die grundlegenden Funktionsprinzipien einer ökologisch lenkenden Entnahmeabgabe. Dabei werden wichtige Konstruktionsmerkmale der gegenwärtigen Entgeltgesetze der Länder geprüft.

Der Verbrauch von Nutzungsmöglichkeiten einer im bewirtschafteten Gemeingebrauch stehenden Pool-Ressource ist seit der Wasserpfennig-Entscheidung des BVerfG von 1995 durch eine Wassernutzungsabgabe unter Berufung auf den individuell zugewendeten Sondervorteil abgeltungsfähig. Der daraus dem Entnehmer erwachsende Vorteil muss nicht erst in der wirtschaftlichen Verwertung des entnommenen Wassers gesucht werden; vielmehr hat der Entnahmevorgang selbst vorteilhaft zu sein. Einschränkende Auslegungen bezüglich der Reichweite der Vorteilsbetrachtung sind daher abzulehnen. Insbesondere hindern weder mangelnder Verwertungswille noch fehlende tatsächliche Verwertung des entnommenen Wassers die Belastung der für den Entnehmer freiwilligen und stets per Saldo als Vorteil wahrgenommenen Entnahme selbst.
Die zu belastende Ressourcennutzung besteht in einem gezielten ('entnehmenden') Eingriff in den natürlichen Ressourcenhaushalt zur Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils, der Alternativverwendungen des entnommenen Wassers gerade verdrängt. Der Lenkungszweck von Wasserentnahmeabgaben ist vor diesem Hintergrund in der Reduzierung des mengenmäßigen Ressourcendrucks auf Wasserkörper zur Vermeidung von quantitativ induzierten Gewässerbeeinträchtigungen zu sehen. Hierzu sollte im Lichte von Art. 9 WRRL ein WEE angemessene Anreize zu einer effizienten Inanspruchnahme knapper Wasserressourcen durch Entnahmen setzen und gezielt Umwelt- und Ressourcenkosten anlasten. Pauschale Befreiungstatbestände, Nutzungsvorbehaltsklauseln und Bemessungen nach dem erhaltenen wirtschaftlichen Vorteil widersprechen diesem Lenkungsauftrag. Eine Differenzierung nach Wasserherkunft (Grund-, Oberflächenwasser) und eine immissionsseitig begrundbare Verwendungsdifferenzierung, ggf. eine regionale Zustands- bzw. Knappheitsdifferenzierung nach Entnahmegewässern sollten eine Abstufung der Bemessungsregeln anleiten



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 09/2011 (September 2011)
Seiten: 6
Preis: € 10,90
Autor: Prof. Dr. Erik Gawel
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.