Die Renaturierung der baden-württembergischen Donau zwischen Mengen und Ulm

Im Jahr 1992 rief die Landesregierung Baden-Württemberg das Integrierte Donau-Programm (IDP) ins Leben. Auslöser waren die offenkundige ökologische Degradation der Donau sowie große Hochwasserschäden in den Jahren 1980 und 1990. Das IDP fordert, dass einerseits die Renaturierung dem Hochwasserschutz dient und andererseits Hochwasserschutzmaßnahmen die Renaturierung 'integrierend' voranbringen. Das Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für das Jahr 2012/2015, der 'guten ökologische Zustand', wird nach Überzeugung der Verfasser in mindestens einem der drei Flusswasserkorper der Donau fristgerecht erreicht. Zugleich wird der nötige Hochwasserschutz erfüllt.

Der Beginn der Donau definiert sich durch den Zusammenfluss von Brigach und Breg bei Donaueschingen im Schwarzwald- Baar-Kreis, durch den sie 9 km zurücklegt. Sie fließt dann durch die Kreise Tuttlingen (49 km), Sigmaringen (59 km), Biberach (21 km), Alb-Donau (44 km) und schließlich den Stadtkreis Ulm (15 km). Im Folgenden liegt der Schwerpunkt im Alb-Donau- Kreis. Im 19. Jahrhundert baute man hier das Gewässer besonders streng aus, durch acht Wasserkraftanlagen entstand ein staugeregelter Fluss mit bis zu 6,2 km langen Ausleitungen. Dies hatte folgende Auswirkungen:
â–  Die Begradigungen verkürzten die Donau lokal bis zu 40 %. Über große Strecken verläuft sie in einem kanalartigen Flussbett, das sich mit zunehmender Tendenz und lokal gravierend eintieft. Als Folge davon sinkt der Grundwasserspiegel. Feuchte Aueflächen sind ausgesprochen rar geworden und auf Staustrecken oberhalb der Wasserkraftanlagen beschränkt.
â–  Aufgrund der Wasserkraftnutzung verbleiben bei einem MQ von 20 bis 45 m³/s nur 1,5 bis 4 m³/s als Mindestwasser im Mutterbett.
â–  Die Durchgängigkeit an den Wehren wird mit Nachdruck seit 1996 verfolgt. Von früher 36 Hindernissen im Regierungsbezirk Tübingen sind zwölf durchgängig und 13 derzeit im Verfahren, so dass in wenigen Jahren die Donau von Mengen (Landkreis Sigmaringen) bis zur bayerischen Grenze bei Ulm auf über 100 km für Fische und Kleintiere durchgängig sein wird. Die Fische können dann aufwärts wandern, für den Fischabstieg läuft seit 2009 ein Pilotprojekt in Beuron bei Sigmaringen.
â–  Die Gewässergüte (Makrozoobenthos) ist nahezu durchgehend gut (Gütestufe II, im Bereich der Donauversinkungen im ungünstigsten Fall II-III). Allerdings zeigen die Indikatoren der WRRL (submerse Makrophyten, Fische) und die Beurteilung der Morphologie deutliche Defizite auf.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 1-2 / 2012 (Januar 2012)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Dr.-Ing. Ottfried Arnold
Dr. Hans-Helmut Klepser
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Fremdstoffgehalte in den Sieblinien von Biogut nach Voraufbereitung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2024)
Fremd- und Kunststoffeinträge im getrennt erfassten Biogut rücken zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers. Mit der Novellierung der BioAbfV treten zum 01.05.2025 erstmals Grenzwerte in Kraft, die sich auf das frische Biogut vor der biologischen Behandlung beziehen.

Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland

Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens - ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.