Im Januar 2012 hat das Europäische Parlament nach einem langwierigen und streitbehafteten Verfahren die Neufassung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie) verabschiedet. Damit ist die Novelle der unionsrechtlichen Grundlagen des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes inhaltlich abgeschlossen. Neben dem Anwendungsbereich wird auch das Pflichtenprogramm der Hersteller von Änderungen betroffen sein, jedoch zunächst in relativ überschaubarem Maße. Denn es werden teilweise lange Übergangsfristen eingeräumt, die eine Kompromisslösung der Verhandlungen darstellen. Im Vergleich zu früheren Vorschlägen für eine WEEE-Novelle wird daher zunächst noch vieles beim Alten bleiben, wenn als nächstes die Umsetzung in nationales Recht ansteht.
Wegen der großen zu entsorgenden Menge, der Vielfalt verwendeter Schadstoffe und der davon ausgehenden ökologischen Risiken stellen Elektroaltgeräte schon seit langem ein bedeutendes umweltpolitisches Problem dar. Gleichzeitig birgt der 'Elektroschrott' wertvolle Sekundärrohstoffe, auf deren Rückgewinnung zukünftig immer weniger wird verzichtet werden können. Die Europäische Kommission rief bereits 1994 eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer EGRichtlinie zur Rücknahme von Elektroaltgeräten ins Leben, um auf diese immer schneller wachsende Abfallquelle zu reagieren. Dass erst am 13.2.2003 die Richtlinie 2002/96/ EG (WEEE-Richtlinie) gemeinsam mit ihrer stoffbezogenen Schwesterregelung, der Richtlinie 2002/95/EG (RoHSRichtlinie), in Kraft treten konnte, zeigt nur zu deutlich die langwierigen und zähen Auseinandersetzungen, die allgemein im Abfallwirtschaftsrecht eher die Regel denn die Ausnahme darstellen und keine Besonderheit des gerade zurückliegenden Novellierungsverfahrens sind.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 02 - 2012 (März 2012) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Claudia Schoppen Moritz Grunow |
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