Wie gefährlich sind Bauschutt und Bodenmaterial?

Zugleich ein Beitrag zur Auslegung und Anwendung der Abfallverzeichnis-
Verordnung
Der Beitrag befasst sich mit dem Vollzug der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), beispielhaft im Hinblick auf die Klassifizierung von Bauschutt und Bodenmaterial. Er untersucht insbesondere einen Erlass des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz bezüglich der Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der AVV im Hinblick auf seine Übereinstimmung mit dem Bundesrecht.

In der bundesrechtlichen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) werden zwecks Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sowie nationaler verfassungsrechtlicher Kompetenzregelungen (vgl. Art. 74 Abs. 1 Ziff. 24, Abs. 2 GG) Abfälle einer europaweit harmonisierten Bezeichnung sowie Gefährlichkeitsbewertung unterstellt (vgl. § 1 AVV). Hierzu werden die Abfälle durch einen sechsstelligen Abfallcode und die entsprechenden zwei- bzw. vierstelligen Kapitelüberschriften im Anhang zur AVV definiert. Die für eine solche Klassifizierung durchzuführenden Schritte lassen sich der Entscheidung der Kommission vom 16.1.2001 zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG über ein Abfallverzeichnis entnehmen:
− Schritt 1: Bestimmung der Herkunft der Abfälle in den Kapiteln 01 bis 12 bzw. 17 bis 20 und des entsprechenden sechsstelligen Abfallcodes (ausschließlich der auf 99 endenden Codes dieser Kapitel). Eine bestimmte Anlage muss ihre Abfälle je nach der Tätigkeit ggf. auf mehrere Kapitel aufteilen.
− Schritt 2: Lässt sich in den Kapiteln 01 bis 12 und 17 bis 20 kein passender Abfallcode finden, dann müssen zur Bestimmung des Abfalls die Kapitel 13, 14 und 15 geprüft werden.
− Schritt 3: Trifft keiner dieser Abfallcodes zu, dann ist der Abfall gemäß Kapitel 16 zu bestimmen.
− Schritt 4: Fällt der Abfall auch nicht unter Kapitel 16, dann ist der Code 99 (Abfälle a.n.g.) in dem Teil des Verzeichnisses zu verwenden, der der in Schritt 1 bestimmten abfallerzeugenden Tätigkeit entspricht.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2012 (März 2012)
Seiten: 6
Preis: € 32,00
Autor: Prof. Dr. jur. Peter Nisipeanu
Rechtsanwalt Michael Scheier
 
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