Die Wiedernutzbarmachung von Kalihalden durch Abfälle

Die Wiedernutzbarmachung von Kalihalden durch Abfälle ist durch einige jüngere Urteile ins Blickfeld geraten. Von grundlegender Bedeutung ist immer noch das zweite Tongrubenurteil des BVerwG. Hinzu kommen Urteile des EuGH und von Verwaltungsgerichten. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, inwieweit landesrechtliche Vorgaben anzupassen sind. Neben abfallrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Fragen werden das Wasserrecht und der Bestandsschutz ausführlich behandelt.

Stillgelegte Halden von Aufbereitungsrückständen aus der Kalidüngemittelproduktion der DDR werden mit geeigneten Abfällen und nachfolgender Begrünung wieder nutzbar gemacht. Sie werden in mehreren Schichten abgedeckt und nachhaltig begrünt. Dadurch sollen Niederschläge gespeichert, der Erosionsschutz verbessert, die Verdunstungsrate gesteigert und der Lösungsaustrag aus dem Haldenkörper verhindert bzw. reduziert werden. Natürliches Bodenmaterial ist hierfür nicht ausreichend verfügbar, so dass geeignete Abfälle eingesetzt werden. Für die Verwertung solcher Abfälle wurde eine 'Richtlinie für die Abdeckung und Begrünung von Kalihalden im Freistaat Thüringen - Kalihaldenrichtlinie' vom 18.4.2002 erarbeitet, die nunmehr fortgeschrieben werden soll.
Mit dieser Weiterentwicklung soll vor allem auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) reagiert werden, welche die Verwertung von Abfällen im Rahmen der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung von Tagebauen bodenschutzrechtlichen Anforderungen unterwirft. Das gilt umfassend, nämlich auch für den Bereich des nicht durchwurzelten oder durchwurzelbaren Bodens sowie unabhängig davon, ob Boden oder andere Materialien aufgebracht werden. Entscheidend sind die Auswirkungen auf den Boden bzw. auf dessen Funktionen sowie der Grundwasserschutz.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2012 (März 2012)
Seiten: 16
Preis: € 32,00
Autor: Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
 
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