Vier Jahre Umweltschadensgesetz

Zugleich ein Beitrag zur Rezeption und wissenschaftlichen Begleitung
neuer Umweltgesetze

Die Umwelthaftung als solche ist immer noch ein besonders heißes Eisen des Umweltrechts. Für welche Schäden an Umweltgütern wie und durch wen gehaftet werden soll, ist in Politik und Wirtschaft sowie Wissenschaft und Praxis nach wie vor heftig umstritten.1 Öl ins Feuer dieses thematischen Dauerbrenners hat vor einigen Jahren besonders die Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden gegossen.2 Die Bedeutung dieser so genannten Umwelthaftungsrichtlinie3 (UH-RL) für die Frage der Umwelthaftung wurde in der Umweltrechtswissenschaft schon früh erkannt. Die Richtlinie wurde nicht nur in zahlreichen Beiträgen4, sondern auch auf verschiedenen wissenschaftlichen Tagungen5 eingehend analysiert. Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in das deutsche Recht erfolgte dann - nicht mehr fristgemäß6 - durch das am 14.11.2007 in Kraft getretene7 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden vom 10.5.20078, dessen Art. 1 das Herzstück der Umsetzungsregelung, das Umweltschadensgesetz, enthielt.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 01/2012 (Februar 2012)
Seiten: 12
Preis: € 32,00
Autor: Priv. Doz. Dr. iur. habil. Ralf Brinktrine
 
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