Verwendbarkeitsnachweis/Kennzeichnung von Gasgeräten

Über die nach Baurecht erforderlichen Nachweise für die Verwendung von Gasgeräten in Deutschland, die dazu vorgeschriebene Kennzeichnung und die zum Gasgerät mindestens gehörenden Unterlagen gibt es immer wieder Diskussionen und Irritationen. Dies geht bis zu Gerichtsprozessen.

Die im Zusammenhang mit diesem Thema stehende Androhung einer Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland und ein Urteil des Bundesgerichtshofes waren die Gründe für die erneute Aufnahme des Themas. Die Klageandrohung der EU-Kommission wurde abgewendet, indem das schon vorher richtige ZIVRundschreiben 2.3.2.1-07 Änd. 1 'Beurteilung CE-zertifizierter Gasgeräte − Erforderliche Angaben für die Kennzeichnung von Gasfeuerstätten' [1] überarbeitet und mehrere Telefonate und E-Mails mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Referat III b 6 (Geräte- und Produktsicherheit) geführt wurden. Dieses Ministerium konnte dann der EU-Kommission die Bearbeitung der Klageandrohung melden. In diesem Rundschreiben findet der Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) alle relevanten Aussagen zum Thema 'Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnung von
Gasgeräten'.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 03 - 2012 (März 2012)
Seiten: 9
Preis: € 4,00
Autor: Dipl.-Ing. Stefan Gralapp
 
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