Die Betriebseinstellung im Emissionshandel

Das Antragsverfahren für die Handelsperiode 2013 bis 2020 endet am 23.1.2012. Nachdem die Europäische Kommission die für die Anlagen ermittelten und in einem Verzeichnis nach Artikel 15 Abs. 1 des Zuteilungsbeschlusses1 eingetragenen vorläufigen Jahresgesamtmengen geprüft hat, dürfen die Anlagenbetreiber mit den Zuteilungsbescheiden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) rechnen.

 Die Anlagenbetreiber dürfen allerdings nicht darauf vertrauen, dass die im Zuteilungsbescheid zugeteilte Menge an Emissionsberechtigungen unveränderlich ist, sondern sollten den Zuteilungsbescheid als ein oberes Limit verstehen, solange sie ihre Anlage nicht baulich erweitern. Denn die DEHSt kann bei Produktionsverringerungen oder -einstellungen gehalten sein, den Zuteilungsbescheid nach unten zu korrigieren. Damit sollen sogenannte Stilllegungsprämien verhindert werden.2 Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Betriebseinstellungen und deren Auswirkungen auf die Zuteilungsentscheidung in der zweiten und dritten Handelsperiode.
I. Betriebseinstellungen in der Handelsperiode 2008 bis 2012
In der Handelsperiode 2008 bis 2012 hat der Gesetzgeber mit § 10 Zuteilungsgesetz 20123 (ZuG 2012) eine zentrale Norm zum Widerruf von Zuteilungsentscheidungen bei Betriebseinstellungen geschaffen. Demnach ist die Zuteilungsentscheidung zu widerrufen, wenn der Betrieb der Anlage tatsächlich eingestellt wurde (dazu unter 1.) oder
rechtlich als eingestellt gilt (dazu unter 2.).



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 - 2011 (November 2011)
Seiten: 7
Preis: € 25,00
Autor: Dr. Christian P. Zimmermann
Stephan Birko
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Stand der Pumpspeicher in Deutschland 2025
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2025)
Infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist ein erhöhter Speicherbedarf im Stromverbundnetz notwendig. Hierdurch steigt die Bedeutung von Pumpspeichern als bis auf weiteres einzige Möglichkeit für eine großmaßstäbliche Stromspeicherung.

Pumpspeicherkraftwerke - Empfehlungen zur Verkuerzung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren in Deutschland
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2025)
Die Genehmigungsverfahren sind sehr komplex sowie mit hohen Kosten und rechtlichen Unsicherheiten verbunden und dauern oftmals mehr als zehn Jahre.

Revitalisierung des Pumpspeicherwerks Happurg - Sanierung des Oberbeckens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2025)
Im Rahmen der Revitalisierung des Pumpspeicherwerks Happurg haben im September 2024 auch die Arbeiten zur Sanierung des zugehörigen Oberbeckens begonnen.