Die Betriebseinstellung im Emissionshandel

Das Antragsverfahren für die Handelsperiode 2013 bis 2020 endet am 23.1.2012. Nachdem die Europäische Kommission die für die Anlagen ermittelten und in einem Verzeichnis nach Artikel 15 Abs. 1 des Zuteilungsbeschlusses1 eingetragenen vorläufigen Jahresgesamtmengen geprüft hat, dürfen die Anlagenbetreiber mit den Zuteilungsbescheiden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) rechnen.

 Die Anlagenbetreiber dürfen allerdings nicht darauf vertrauen, dass die im Zuteilungsbescheid zugeteilte Menge an Emissionsberechtigungen unveränderlich ist, sondern sollten den Zuteilungsbescheid als ein oberes Limit verstehen, solange sie ihre Anlage nicht baulich erweitern. Denn die DEHSt kann bei Produktionsverringerungen oder -einstellungen gehalten sein, den Zuteilungsbescheid nach unten zu korrigieren. Damit sollen sogenannte Stilllegungsprämien verhindert werden.2 Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Betriebseinstellungen und deren Auswirkungen auf die Zuteilungsentscheidung in der zweiten und dritten Handelsperiode.
I. Betriebseinstellungen in der Handelsperiode 2008 bis 2012
In der Handelsperiode 2008 bis 2012 hat der Gesetzgeber mit § 10 Zuteilungsgesetz 20123 (ZuG 2012) eine zentrale Norm zum Widerruf von Zuteilungsentscheidungen bei Betriebseinstellungen geschaffen. Demnach ist die Zuteilungsentscheidung zu widerrufen, wenn der Betrieb der Anlage tatsächlich eingestellt wurde (dazu unter 1.) oder
rechtlich als eingestellt gilt (dazu unter 2.).



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 - 2011 (November 2011)
Seiten: 7
Preis: € 25,00
Autor: Dr. Christian P. Zimmermann
Stephan Birko
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.

Vom Gärrest zum hochwertigen Gärprodukt - eine Einführung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Auch mittel- bis langfristig steht zu erwarten, dass die Kaskade aus anaerober und aerober Behandlung Standard für die Biogutbehandlung sein wird.

Die Mischung macht‘s - Der Gärrestmischer in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Zur Nachbehandlung von Gärrest aus Bio- und Restabfall entwickelte Eggersmann den Gärrestmischer, der aus Gärresten und Zuschlagstoffen homogene, gut belüftbare Mischungen erzeugt. Damit wird den besonderen Anforderungen der Gärreste mit hohem Wassergehalt begegnet und eine effiziente Kompostierung ermöglicht.