Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Neuerdings müssen Trinkwasser-
Installationssysteme auch in Mietshäusern regelmäßig auf Legionellen untersucht werden, für die Materialien gelten schärfere Vorschriften und für Uran ist erstmals ein verbindlicher Grenzwert vorgeschrieben.
(22.11.2011) Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also auch solche in Mietshäusern, müssen ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 3. Mai 2011 fest. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten ‚technischen Maßnahmenwert’ ein. Er liegt bei 100 ‚koloniebildenden Einheiten’ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben...
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
Quelle: | November/Dezember 2011 (November 2011) |
Seiten: | 1 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Martin Boeckh |
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