Das Düngemittelrecht stellt die letzte "filternde Einheit" vor dem Boden dar. Neben der Ernährung von Nutzpflanzen sind die Bodenfruchtbarkeit und die Vorsorge im Hinblick auf die Abwehr von Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt wesentliche Ziele des Düngemittelrechts. Stoffe, die mit der Zweckbestimmung als Düngemittel, Bodenhilfsstoff oder Kultursubstrat in den Verkehr gebracht und angewandt werden sollen, müssen zugelassen sein. Die Zulassung kann auf EU-Ebene oder nach nationalem Recht erfolgen.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 72. Symposium 2011 (Oktober 2011) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Hans-Walter Schneichel |
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Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
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Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.
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Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
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Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.