Die vorliegende Untersuchung widmet sich der Frage, inwieweit der Landesgesetzgeber raumordnerische Vorga-ben, insbesondere Raumordnungsziele, mit Wirkung für den Klimaschutz rechtlich zulässigerweise determinieren oder sogar explizit festlegen darf. Praktisch relevant ist dies als Rahmen für Planungen, die sich flankierend zu ökonomischen oder ordnungsrechtlichen Klimapolitikin-strumenten ergeben, etwa für die Kraftwerks-, Verkehrs-oder Siedlungsplanung. Das Bundes-Raumordnungsrecht steht alledem schon aus Gründen des landesgesetzgeberi-schen Abweichungsrechts nicht entgegen. Sehr wohl ist Klimaschutz zudem eine raumbezogene Aufgabe, sodass
ein Konflikt mit der Bundesgesetzgebung selbst dann nicht besteht, wenn man das Abweichungsrecht als in irgendeiner Weise eingeschränkt sieht (was zudem nicht wirklich zu überzeugen vermag).
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | EurUp 05/2011 (Oktober 2011) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Prof. Dr. Felix Ekardt |
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