Bei der Planung von Anlagen muss auf die Einhaltung der Forderungen der entsprechenden Richtlinien und Normen an die Messorte gewährleistet werden. Die Ermittlung der Emissionen ist ein wichtiges Kriterium beim Betrieb von BHKW-Anlagen, da die Einhaltung der Grenz- und Richtwerte auch wirtschaftliche Konsequenzen nach sich zieht. Ein zentraler Punkt ist dabei die Einhaltung des Grenzwertes für Formaldehyd.
An Verbrennungskraftmaschinen entstehen prinzipiell Emissionen von Schadstoffen, deren jeweilige Höhe zu begrenzen ist. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht in der TA Luft für die verschieden Anlagentypen eine Reihe von Werten vor, die durch die zuständigen Genehmigungsbehörden in den Bescheiden für die jeweilige Anlage zu rechtsgültigen Grenzwerten erhoben werden. Dies gilt auch für Anlagen kleiner 500 kW, die immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungspflichtig sind.
Es gelten für Gasmotoren die nachfolgend aufgeführten Grenzwerte. Zentraler Punkt bei der Erfüllung der Inhalte der Genehmigungsbescheide ist Einhaltung des Grenzwertes für Formaldehyd bzw. die Unterschreitung des Wertes von 40 mg/m³, die für die Gewährung einer zusätzlichen Vergütung nach EEG maßgebend ist.
Copyright: | © Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft - TU Dresden |
Quelle: | 8. Biogastagung: Biogas aus festen Abfällen und Reststoffen (September 2011) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | Dr. rer. nat. Matthias Friese |
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