Das Pflanzenschutzrecht in Deutschland bedarf einer Neugestaltung. Zum 13.6.2011 ist die neue Pflanzenschutz- Verordnung der EU in Kraft getreten1. Die VO (EG) Nr.1107/2009 löst die bisherigen Pflanzenschutzrichtlinien der EU ab. Die grundlegenden Anforderungen an die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ergeben sich jetzt unmittelbar aus EU-Recht. Dies erfordert eine Neuausrichtung des deutschen Pflanzenschutzmittelrechts2. Hierzu wurde am 2.9.2011 von der Bundesregierung der Entwurf eines 'Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzmittelrechts†in den Bundesrat eingebracht3. In diesem Gesetzentwurf sind auch Regelungen zu Sanktionen vorgesehen, die in der praktischen Rechtsanwendung zu erheblichen Problemen sowohl für Zulassungsinhaber als auch für Parallelhändler führen können.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | StoffR 05/2011 (Oktober 2011) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Dr. Michael Winkelmüller Prof. Dr. Alexander Schink |
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