Das Tor zur Mosel - Neubau der Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Koblenz

Die 10 Moselschleusen zwischen Trier und Koblenz werden mit zweiten Schleusenkammern ausgestattet. Hierbei werden auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auch die Fischaufstiegsanlagen an den Staustufen neu gebaut. Die Fischaufstiegsanlage an der Staustufe in Koblenz ist der erste Schritt hierzu. Noch im Jahre 2011 wird die Anlage zusammen mit einem Informations- und Besucherzentrum fertig gestellt werden.

Für den Ausbau der Mosel zur Großschifffahrtsstraße wurde zwischen den Staaten Luxemburg, Frankreich und Deutschland am 27.10.1956 ein Vertrag über die Schiffbarmachung der Mosel unterzeichnet. In den Jahren 1958 bis 1964 wurde daraufhin die Mosel zwischen Koblenz und Thionville auf einer Länge von zunächst 271 km zur Großschifffahrtsstraße mit einer Fahrrinnentiefe von 2,70 m und einer Breite von 40 m ausgebaut und 14 Staustufen errichtet. Im deutschen Moselabschnitt (206 km) überwinden die 10 Staustufen Koblenz, Lehmen, Müden, Fankel, St. Aldegund, Enkirch, Zeltingen, Wintrich, Detzem und Trier einen Höhenunterschied von rd. 70 Metern. Die rein französische Ausbaustrecke zwischen Thionville und Neuves-Maisons weist eine Länge von 124 km auf.
Die Staustufen dienen in erster Linie der Sicherstellung einer ausreichenden Fahrwassertiefe für die Schifffahrt auf der Mosel. Sie bestehen aus Wehranlage, Schleusenbauwerk, einer Wasserkraftanlage (WKA) in Form eines Laufkraftwerkes und einem Fischpass. Eigentümer und für den Betrieb und die Unterhaltung nach Bundeswasserstraßengesetz verantwortlich ist für die Schleusen-, Wehr- und bestehenden Fischaufstiegsanlagen die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Verantwortlich für Betrieb und Unterhaltung der Wasserkraftanlagen ist die RWE Power AG (RWE).
Bereits die damaligen Planfeststellungsbescheide verpflichteten dazu, die ökologische Funktionsfähigkeit der Mosel weitgehend zu erhalten. Insbesondere sollte durch die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen (Fischpässe und Aalleitern) an jeder Staustufe die Durchgängigkeit für flussauf- und -abwärts wandernde Fische erhalten werden. Aktuelle Überprüfungen kamen zu dem nicht unerwarteten Ergebnis, dass die vor rd. 50 Jahren errichteten Fischaufstiegsanlagen heute nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 05/2011 (Mai 2011)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Baudirektor Andreas Christ
Dipl.-Ing. Bettina Thiel
Dipl.-Ing. Josef Groß
 
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