Sicherheit beim Betrieb von Wasserkraftwerken

Präventionsmaßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz in Wasserkraftwerken stellen komplexe Anforderungen an die Anlagenbetreiber. Gerade in der Vielfältigkeit
der einzelnen Anlagen mit ihren unterschiedlichen baulichen und technischen Einrichtungen sowie stark differierenden Leistungen sind z. T. voneinander abweichende sicherheits- und verhaltenstechnische Anforderungen begründet. Der berufsgenossenschaftliche Fachausschuss 'Elektrotechnik' legte zum Jahresbeginn 2011 erstmals eine umfangreiche BG-Information mit dem Titel 'Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken' vor. Der vorliegende Beitrag gibt eine Einführung in das Konzept und die wesentlichen Regelungsinhalte dieser BG-Information.

Zahlreiche Rechtsvorschriften und technische Regeln sind unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für einen sicheren Betrieb von Wasserkraftwerken zu beachten. Aus der Fülle der Vorschriften sei beispielhaft auf das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung verwiesen. Die an erster Stelle an den Unternehmer adressierten Rechtsvorschriften finden Ergänzung durch unterschiedliche Regelwerke, wie z. B. Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS), Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS) oder Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen. Bauliche Anforderungen finden sich schwerpunktmäßig in den europäisch harmonisierten Normen. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, die Vielfalt der Rechtsvorschriften zu sichten und die Notwendigkeiten für einen sicheren Betrieb seines Unternehmens daraus abzuleiten. Ein auf die Bedürfnisse von Wasserkraftwerksbetreibern abgestimmtes technisches Regelwerk existierte in den vergangenen Jahrzehnten nicht - zu vielfältig erschienen die einzelnen Anlagen und die damit einhergehenden unterschiedlich zu berücksichtigenden Rechtsvorschriften.
Der Fachausschuss 'Elektrotechnik' der Berufsgenossenschaft (BG) hat in den vergangenen Jahren in der vorab aufgezeigten 'Lücke' einen Handlungsbedarf zur Erarbeitung einer BG-Information erkannt. Zwischenzeitlich liegt die verabschiedete BG-Information 'Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken' mit der Regelungsnummer BGI/GUV-I 8 684 vor. Diese BG-Information wurde vom Fachausschuss 'Elektrotechnik' in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wasserkraftwerksbetreiber erarbeitet. Die BG-Information hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem Leser zahlreiche Gefährdungen in unterschiedlichen Wasserkraftwerken vorzustellen und angepasste Lösungen zur Vermeidung dieser Gefährdungen vorzustellen. Die mit vielfältigen Abbildungen für den betrieblichen Praktiker aufbereiteten Anwendungsbeispiele stellen Maßnahmen in ausgewählten einzelnen Wasserkraftwerken dar, die als Anregungen für die praktische Umsetzung der vom Arbeitsschutzgesetz sowie der Betriebssicherheitsverordnung eingeforderten Gefährdungsbeurteilungen dienen können. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung der in der BG-Information beschriebenen Anforderungen den Unternehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen befreien kann.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 5 / 2011 (Mai 2011)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Dr.-Ing. Reinhard Lux
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.

Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.