Sicherheit beim Betrieb von Wasserkraftwerken
Präventionsmaßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz in Wasserkraftwerken stellen komplexe Anforderungen an die Anlagenbetreiber. Gerade in der Vielfältigkeit
der einzelnen Anlagen mit ihren unterschiedlichen baulichen und technischen Einrichtungen sowie stark differierenden Leistungen sind z. T. voneinander abweichende sicherheits- und verhaltenstechnische Anforderungen begründet. Der berufsgenossenschaftliche Fachausschuss 'Elektrotechnik' legte zum Jahresbeginn 2011 erstmals eine umfangreiche BG-Information mit dem Titel 'Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken' vor. Der vorliegende Beitrag gibt eine Einführung in das Konzept und die wesentlichen Regelungsinhalte dieser BG-Information.
Zahlreiche Rechtsvorschriften und technische Regeln sind unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für einen sicheren Betrieb von Wasserkraftwerken zu beachten. Aus der Fülle der Vorschriften sei beispielhaft auf das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung verwiesen. Die an erster Stelle an den Unternehmer adressierten Rechtsvorschriften finden Ergänzung durch unterschiedliche Regelwerke, wie z. B. Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS), Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS) oder Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen. Bauliche Anforderungen finden sich schwerpunktmäßig in den europäisch harmonisierten Normen. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, die Vielfalt der Rechtsvorschriften zu sichten und die Notwendigkeiten für einen sicheren Betrieb seines Unternehmens daraus abzuleiten. Ein auf die Bedürfnisse von Wasserkraftwerksbetreibern abgestimmtes technisches Regelwerk existierte in den vergangenen Jahrzehnten nicht - zu vielfältig erschienen die einzelnen Anlagen und die damit einhergehenden unterschiedlich zu berücksichtigenden Rechtsvorschriften.
Der Fachausschuss 'Elektrotechnik' der Berufsgenossenschaft (BG) hat in den vergangenen Jahren in der vorab aufgezeigten 'Lücke' einen Handlungsbedarf zur Erarbeitung einer BG-Information erkannt. Zwischenzeitlich liegt die verabschiedete BG-Information 'Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken' mit der Regelungsnummer BGI/GUV-I 8 684 vor. Diese BG-Information wurde vom Fachausschuss 'Elektrotechnik' in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wasserkraftwerksbetreiber erarbeitet. Die BG-Information hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem Leser zahlreiche Gefährdungen in unterschiedlichen Wasserkraftwerken vorzustellen und angepasste Lösungen zur Vermeidung dieser Gefährdungen vorzustellen. Die mit vielfältigen Abbildungen für den betrieblichen Praktiker aufbereiteten Anwendungsbeispiele stellen Maßnahmen in ausgewählten einzelnen Wasserkraftwerken dar, die als Anregungen für die praktische Umsetzung der vom Arbeitsschutzgesetz sowie der Betriebssicherheitsverordnung eingeforderten Gefährdungsbeurteilungen dienen können. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung der in der BG-Information beschriebenen Anforderungen den Unternehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen befreien kann.
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