Spezielle öffentlich-rechtliche Pflichten im Hinblick auf Deponien sind gemäß §§ 30 ff. des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), gemäß der u.a. aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Deponieverordnung (DepV) und gemäß den Zulassungsbescheiden für Deponien geregelt. Abgesehen von den Anforderungen an die zuständigen Behörden und von den Duldungspflichten bezüglich Standorterkundungen für Deponien, die § 30 KrW-/AbfG den Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten auferlegt, richten sich die §§ 30 ff. KrW-/AbfG an denjenigen, der eine Deponie errichten und betreiben oder die Deponie bzw. deren Betrieb ändern will, an den 'Träger des Vorhabens', an den 'Inhaber einer Deponie' und an den 'Betreiber einer Deponie'. Die Anforderungen gemäß DepV, die zumindest teilweise unmittelbare Geltung beanspruchen, betreffen im Wesentlichen den 'Deponiebetreiber'.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2011 (Juli 2011) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Jens Tobias Gruber |
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Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
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