Adressaten deponierechtlicher Pflichten

Spezielle öffentlich-rechtliche Pflichten im Hinblick auf Deponien sind gemäß §§ 30 ff. des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), gemäß der u.a. aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Deponieverordnung (DepV) und gemäß den Zulassungsbescheiden für Deponien geregelt. Abgesehen von den Anforderungen an die zuständigen Behörden und von den Duldungspflichten bezüglich Standorterkundungen für Deponien, die § 30 KrW-/AbfG den Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten auferlegt, richten sich die §§ 30 ff. KrW-/AbfG an denjenigen, der eine Deponie errichten und betreiben oder die Deponie bzw. deren Betrieb ändern will, an den 'Träger des Vorhabens', an den 'Inhaber einer Deponie' und an den 'Betreiber einer Deponie'. Die Anforderungen gemäß DepV, die zumindest teilweise unmittelbare Geltung beanspruchen, betreffen im Wesentlichen den 'Deponiebetreiber'.

 Die in den Zulassungsbescheiden geregelten Pflichten richten sich schließlich an den 'Inhaber' der Zulassung. Im Folgenden werden die Adressaten deponierechtlicher Pflichten insbesondere im Hinblick auf ihre Verantwortlichkeit näher untersucht.
Sämtliche Begriffe, die im KrW-/AbfG für die in Betracht kommenden Pflichtenadressaten verwendet werden, sind gesetzlich nicht definiert. Dies gilt auch für den im Gesetz mehrfach verwendeten Begriff 'Inhaber einer Deponie'. Zumindest soweit es § 36 Abs. 2 Satz 1 KrW-/AbfG betrifft, handelt es sich dabei allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gar nicht um einen 'eigenständigen' Adressaten deponierechtlicher Pflichten. Unter Verweis auf den Sinn und Zweck des § 36 Abs. 2 Satz 1 KrW-/AbfG sieht das Bundesverwaltungsgericht denjenigen als Inhaber einer Deponie an, der die rechtliche und tatsächliche Verantwortung für die betreffende Deponie trägt; dies sei ausschließlich derjenige, der die Deponie betreibe oder zuletzt betrieben habe, also der Deponiebetreiber bzw. der sogenannte 'letzte Deponiebetreiber'.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2011 (Juli 2011)
Seiten: 8
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Jens Tobias Gruber
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.

Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.