Die Thematik der Wertstofftonne ist vor dem Hintergrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens und zahlreicher Pilotprojekte, in denen der Kampf um die Systemführerschaft ausgetragen wird, derzeit Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Vorträge. Mit seiner Entscheidung vom 28.7.2011 hat das OLG Düsseldorf der Diskussion einen interessanten vergaberechtlichen Aspekt hinzugefügt, der allerdings mit der zurzeit heiß diskutierten Frage der Zulässigkeit einer Wertstofftonne rein gar nichts zu tun hat.
Indem die Entscheidung zu dem Schluss kommt, dass die Einführung einer Wertstofftonne in dem hier zugrunde liegenden Fall zu einer Ausschreibungspflicht des entsprechenden Entsorgungsvertrages führt, sind bereits verschiedentlich Stimmen laut geworden, die hier eine Verallgemeinerung dahingehend treffen möchten, dass insgesamt die Einführung einer Wertstofftonne stets zu Ausschreibungspflichten auf Seiten der Kommunen führt. Dies ist der Entscheidung, wie sich in der folgenden Besprechung des Urteils zeigen wird, allerdings nicht zu entnehmen. Hier geht es im Kern nicht um die Ausschreibungspflicht bei Einführung einer Wertstofftonne, sondern allgemein um Ausschreibungspflichten, wenn ein Auftrag an ein nicht In-House-fähiges Unternehmen vergeben werden soll und es sich um eine wesentliche Vertragsänderung des zugrundeliegenden Entsorgungsvertrages handelt. Es kann nach den Ausführungen des Gerichts noch nicht einmal davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Einführung einer Wertstofftonne generell um eine wesentliche Vertragsänderung handelt. Dies hängt vielmehr von der Formulierung des betreffenden Entsorgungsvertrages ab. Denn in der Regel sind die kommunalen Entsorgungsunternehmen umfassend als Erfüllungsgehilfen in die Pflichtenstellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingebunden und insoweit verpflichtet, die jeweiligen Entsorgungspflichten zu erfüllen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 05 - 2011 (September 2011) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Anke Wilden, M.J.I. Dr. Stefanie Pieck |
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