Ausgewählte Rechtsfragen des Parallelhandels mit Pflanzenschutzmitteln

Seit dem 14.6.2011 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 21.10.2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/ EWG und 91/414/EWG des Rats ('VO Nr. 1107/2009').1 Sie löst die Richtlinie 91/414/EWG des Rats vom 15.7.1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln2 ('Richtlinie 91/414/EWG') ab. Enthielt die Richtlinie 91/414/EWG noch keine Regelungen speziell für den Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln ('PSM'), so ist dieser Zustand seit dem 14.6.2011 durch Art. 52 VO Nr. 1107/2009 geändert.

Wirtschaftlicher Beweggrund für den Parallelhandel mit PSM sind die - teilweise erheblichen - Preisunterschiede in den Mitgliedstaaten für identische bzw. im Rechtssinne vergleichbare PSM. Parallelimporteure machen sich diese Preisunterschiede zu Nutze, indem sie ein in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenes PSM (Parallelimportmittel) erwerben und sodann unter Berufung auf eine für ein identisches oder im Rechtssinne vergleichbares PSM (Referenzmittel) erteilte Zulassung im Land der Zulassung des Referenzmittels in Verkehr bringen. Die Zulässigkeit des Parallelimports von PSM und die dabei zu beachtenden rechtlichen Vorgaben hat der EuGH - im Wesentlichen unter Berufung auf seine Rechtsprechung zum Parallelhandel von Arzneimitteln - in einigen zentralen Entscheidungen ausgeformt. Diese richterrechtliche Ausformung, welche sich im Wesentlichen auf das in Art. 34 ff. AEUV geregelte Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen bzw. Maßnahmen gleicher Wirkung stützt, war erforderlich, weil dezidierte Regelungen zum Parallelhandel von PSM in der seinerzeit noch gültigen Richtlinie 91/414 nicht enthalten waren.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 04/2011 (August 2011)
Seiten: 8
Preis: € 25,00
Autor: Dr. Rainer Geesmann
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.

Vom Gärrest zum hochwertigen Gärprodukt - eine Einführung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Auch mittel- bis langfristig steht zu erwarten, dass die Kaskade aus anaerober und aerober Behandlung Standard für die Biogutbehandlung sein wird.

Die Mischung macht‘s - Der Gärrestmischer in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Zur Nachbehandlung von Gärrest aus Bio- und Restabfall entwickelte Eggersmann den Gärrestmischer, der aus Gärresten und Zuschlagstoffen homogene, gut belüftbare Mischungen erzeugt. Damit wird den besonderen Anforderungen der Gärreste mit hohem Wassergehalt begegnet und eine effiziente Kompostierung ermöglicht.