Grundlage für Ansprüche auf Zugang zu Umweltinformationen bilden das Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 22.12.2004 und entsprechende Länderumweltinformationsgesetze. Das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) datiert vom 8.12.2006. Die Anwendung des Bundes- oder der Landesgesetze richtet sich danach, wer Adressat des Informationsanspruches ist.
Richtet er sich gegen eine informationspflichtige Stelle des Bundes, findet das UIG Anwendung, ansonsten die Länderumweltinformationsgesetze. Sie weichen ohnehin nur in geringem Umfang von den Regelungen des UIG ab. Grund hierfür ist, dass das Umweltinformationsrecht insgesamt die Vorgaben der Richtlinie 2003/4/EG vom 28.1.2003
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2011 (August 2011) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Dr. jur. Gernot Schiller |
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