Bei einer Neuaufstellung von Bebauungsplänen für Gewerbe- oder Industriegebiete stellt sich oftmals die Frage nach einem wirksamen Lärmschutz für umliegende Wohnnutzungen. Um zu verhindern, dass durch die anzusiedelnden Gewerbebetriebe das zulässige Lärmschutzniveau überschritten wird, kann im Bebauungsplan eine Geräusch-Emissionskontingentierung auf der Grundlage der 'DIN 45691 Geräuschkontingentierung' festgesetzt werden.
Besondere tatsächliche wie rechtliche Probleme ergeben sich, wenn bestehende - festgesetzte oder faktische - Gewerbe- oder Industriegebiete, die ganz oder überwiegend bereits bebaut sind, einer Emissionskontingentierung unterzogen werden. Hier stellt sich zusätzlich die Aufgabe, die vorhandenen Lärmemissionen der zu überplanenden Betriebe zutreffend zu ermitteln und zu bewerten sowie die zulässigen Lärmemissionen so festzusetzen, dass einerseits die Betriebe nicht unzulässig eingeschränkt und andererseits den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen (i.d.R. Wohngebiete) keine zu hohen Lärmimmissionen zugemutet werden. Zudem können im Plangebiet faktische Gemengelagen aus gewerblichen und Wohnnutzungen vorliegen, die eine Bestandssicherung weiter erschweren. Im folgenden Beitrag sollen einige praxisrelevante Punkte näher beleuchtet werden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2011 (August 2011) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Prof. Dr. Andrea Versteyl Johann Storr Dr. jur. Gernot Schiller |
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