Die Elektrizitätsversorgungsnetze der Gegenwart stehen vor sehr großen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, damit die Versorgung mit Elektrizität auch in der Zukunft sichergestellt werden kann. In concreto gilt es u.a., auf die folgenden Entwicklungen zu reagieren: Durch eine vermehrte dezentrale Einspeisung und der stetig wachsenden Zahl von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien mit ihren Besonderheiten (v.a. Volatilität der Erzeugung) ändern sich Art und Anzahl der Einspeiser.
Zudem treten mit Betreibern intelligenter Messsysteme (Smart Meter), Verbrauchern, die neben dem
Strombezug auch selbst produzierten Strom in die Netze einspeisen (Prosumer) und mit zukünftigen Benutzern von Elektroautos, die mit ihren Batterien als Stromspeicher dienen können,1 neue Akteure auf die elektrizitätswirtschaftliche Bühne, die sinnvoll und nutzenspendend integriert sein wollen. Schließlich müssen neue Technologien wie Energiespeicher2 großflächig aufgebaut und in das Elektrizitätsversorgungsnetz eingebunden werden. Hinzu kommt, dass das heutige Elektrizitätsversorgungsnetz mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien in ein intelligentes Netz der Zukunft (Smart Grid) umgebaut werden soll. Ein solches Smart Grid vereint die alten und neuen Akteure, ermöglicht ein bidirektionales (An-)Steuern der verschiedenen Akteure und soll mit Hilfe der verwendeten Informations- und Kommunikationstechnologien ein effizienteres Netzmanagement ermöglichen. Einen entscheidenden Faktor für das Funktionieren eines Smart Grid stellt der ungehemmte Informationsfluss zwischen allen Akteuren über die (zu schaffenden) Kommunikationswege dar.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | EurUp 04/2011 (August 2011) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dipl. iur. Matthias Wieser |
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Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.
Batterien aus der E-Mobilität in Second-Life-Anwendungen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
In der Abfallhierarchie Die gängigen Konzepte, bei denen preisgünstige Batterien technisch, aber auch wirt-schaftlich sinnvoll eigesetzt werden können. Diese Anwendungen konzentrieren sich alle primär auf den Bereich stationärer Speicher. Die genaueste, jedoch zeitlich aufwendigste Methode, ist ein Zyklentest. Hierbei wird die Batterie vollständig entladen und anschließen mit einer geringen Ladeleistung wieder vollständig geladen. Dabei wird der eingebrachte Strom gemessen.
Möglichkeiten der Bioenergieforschung im neuen Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe
© Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock (6/2016)
Es wird ein Überblick gegeben über den Aufbau und die Schwerpunkte im aktuellen Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe (FPNR) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), welches durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) als Projektträger betreut wird. Dabei werden die Fördermöglichkeiten des genannten Förderprogramms und die Kriterien für FuE-Maßnahmen im Bereich Bioenergie vorgestellt.
Bioenergie - stoffliche Nutzungskonzepte
© Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock (6/2015)
Bereits heute leistet die Biomasse einen erheblichen Anteil an der Erfüllung der ambitionierten politischen Ziele hinsichtlich des Klimaschutzes, des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Umstellung der Wirtschaft auf eine Bioökonomie und ist folglich ein wichtiger Bestandteil der Energie- und Rohstoffwende. Ein Verzicht auf die Nutzung der Biomasse oder eine Beschränkung auf Rest- und Abfallstoffe hätte eine verstärkte Nutzung fossiler Ressourcen mit bekannten negativen Umweltauswirkungen zur Folge. Nachwachsende Rohstoffe haben das Potenzial, noch mehr als bislang zur Energie- und Rohstoffversorgung Deutschlands beizutragen, für Arbeitsplätze im strukturschwachen ländlichen Raum zu sorgen und die Importabhängigkeit Deutschlands zu verringern. Die dafür notwendigen Investitionen der Wirtschaft setzen allerdings unbedingt verlässliche Rahmenbedingungen voraus. Es ist darüber hinaus abzusehen, dass Nachhaltigkeitsaspekte, Effizienzsteigerungen sowie die Akzeptanz der Gesellschaft bezüglich der Nutzung nachwachsender Rohstoffe als Einflussgrößen an Bedeutung gewinnen werden. Hier wird das neue Förderprogramm 'Nachwachsende Rohstoffe' des BMEL einen deutlichen Beitrag leisten.
Biomasseheizkraftwerk Auckenthaler STERZINGSüdtirol
© Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock (6/2015)
Das innovative Biomasseprojekt STERZING-Südtirol besteht im Wesentlichen aus einer Biomassevergasungsanlage zur thermochemischen Konversion von naturbelassenen Holzhackschnitzeln, einer technischen Hackschnitzeltrocknung und einem speziell an die Holzgasverbrennung angepassten Industriemotor. Die anfallende Restkohle aus der Vergasung wird derzeit noch zu 100 % entsorgt, an einer stofflichen Verwertung wird aber gearbeitet. Diese Biomasse- Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage speist den gesamten erzeugten Ökostrom in das örtliche Stromnetz ein. Die Ökowärme wird anteilig in das bestehende örtliche Fernwärmenetz der Stadt Sterzing eingespeist. Ein weiterer Teil der nutzbaren BHKW Abwärme dient zur Trocknung des Brennstoffes sowie zur Beheizung und zur Warmwasserversorgung des Anlagenstandortes.