Auf schwierigem Grund: CCS-Gesetz vom Bundestag verabschiedet

Die Diskussion um die gesetzlichen Grundlagen für die Langfrist-Speicherung von Kohlendioxid im Untergrund geht weiter. Die Bundesländer wollen die Ewigkeitslast nicht tragen. Die Wirtschaft sieht in dem Kabinettsentwurf eher ein CCS-Verhinderungsgesetz. Die Bürger befürchten unkalkulierbare Risiken. Doch der Bundestag hat beschlossen.

Foto: Vattenfall(25.07.2011) Lange musste die Energiewirtschaft darauf warten. Dann wurde es Mitte April doch noch vom Bundeskabinett verabschiedet, das ‚Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid‘. Ende Mai war es mit der Freude jedoch wieder vorbei. Da lehnte der Bundesrat den Gesetzentwurf ab, unter anderem weil die Länder nicht auf etwaigen Vor- und Nachsorgekosten sowie ‚Ewigkeitskosten durch Vollzug und Überwachung‘ sitzen bleiben wollen. Ernüchtert zeigte sich auch die Energie-Branche, die in dem Entwurf eher ein CCS-Verhinderungsgesetz ausmacht. Dabei sieht die Bundesregierung in den CCS-Technologien (Carbon Dioxide Capture and Storage) durchaus eine realistische Klimaschutzoption...
Unternehmen, Behörden + Verbände: IZ Klima, Vattenfall, Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Internationalen Energie Agentur (IEA), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Autorenhinweis: Heinz-Wilhelm Simon, Berlin
Foto: Vattenfall



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Juli 2011 (Juli 2011)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Heinz-Wilhelm Simon
 
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