In der kommunal organisierten Straßenreinigung werden häufig die aus dem Littering stammenden Abfälle zusammen mit dem Kehricht und den Abfällen aus den öffentlichen Sammelbehältern abgefahren. Aufgrund der gemeinsamen Abfuhr kann der Anteil der gelitterten Abfälle nicht näher quantifiziert werden. Die grundsätzliche Tätigkeit des Entledigens von Abfällen auf Straßen oder in sonstigen öf-fentlichen Bereichen, obwohl in unmittelbarer Nähe kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten (öffentliche oder sonstige Abfallbehälter) bereit stehen, wird gemeinhin als Littering bezeich-net. Dabei muss Littering differenziert von einer illegalen Abfallentsorgung betrachtet wer-den, da es sich hierbei um Abfälle handelt, die in unmittelbarer Nähe des Entstehungs- bzw. Verkaufsortes anfallen. An anderer Stelle werden gelitterte Abfälle auch als 'Streumüll" bezeichnet.
Copyright: | © DGAW - Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. |
Quelle: | 1. Wissenschaftskongress März 2011 - Straubing (Juni 2011) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Stefan Heinrichs Dipl.-Ing. Nico Schmalbein Prof. Dr.-Ing. Thomas Pretz |
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