Der vorliegende Beitrag gibt die Stellungnahme wieder, die von [GGSC] für die ASA zum Referentenentwurf eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzs erarbeitet wurde. Der Beitrag nimmt nunmehr auf den Referentenentwurf des BMU vom 02.11.2010 Bezug und wurde entsprechend aktualisiert. Schwerpunkt des Beitrages sind zentrale Regelungen des Referentenentwurfs in der Fassung vom 02.11.2010, wie insbesondere die Anforderungen an die Getrennthaltung und Verwertung von Abfällen und die Regelungen zu den Überlassungspflichten.
Es wird deutlich gemacht, dass die bisher im Entwurf normierten Anforderungen an die energetische Verwertung unzureichend sind. Die Pflicht zur Getrennthaltung der Bioabfälle könnte bereits zum 01.01.2013 gelten, wobei mit dem Referentenentwurf vom 02.11.2010 der Vorschlag der ASA aufgegriffen wurde, auch die Getrennthaltungspflicht für Bioabfälle unter den Vorbehalt der technischen Möglichkeit und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zu stellen. Darüber hinaus sollten im Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits Regelungen zur kommunalen Verantwortung für eine einheitliche Wertstofftonne getroffen werden. Schließlich sind die bisherigen Vorschläge des Entwurfs zur Neuregelung der Überlassungspflichten erheblich kritikwürdig, da die Rechtssicherheit, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009 beim Umgang mit gewerblichen Sammlungen gewonnen wurde, wieder aufgegeben wird. Die Vorstellungen des BMU zu den Regelungen für gewerbliche Sammlungen in §§ 17, 18 des Referentenentwurfs werden den Vollzug vor zahlreiche Schwierigkeiten stellen, womit weder der öffentlichen noch der privaten Entsorgungswirtschaft gedient ist.
Copyright: | © IWARU, FH Münster |
Quelle: | 12. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2011) |
Seiten: | 14 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | RA Hartmut Gaßner |
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