Neues Recht für die Verwertung mineralischer Abfälle aus Sicht des Vollzuges

Mineralische Abfälle bilden mit einem Jahresaufkommen von etwa 240 Millionen Tonnen [1] bundesweit den mit Abstand größten Abfallstrom. Da mineralische Massenabfälle jedoch in der Regel nicht zielgerichtet hergestellt werden, sondern das Ergebnis einer anderweitigen Nutzung von Rohstoffen (z.B. Erzeugung von Metallen oder Energie) sind oder beim Neubau, Umbau oder Abriss von Gebäuden entstehen (z.B. Bauschutt oder Straßenaufbruch), muss davon ausgegangen werden, dass ihre Zusammensetzung nicht exakt der der Primärrohstoffe entspricht, sondern diese durch die in die in Prozesse eingebrachten Rohstoffe oder die ursprüngliche Nutzung geprägt ist. Mineralische Abfälle können sich daher sowohl im Hinblick auf ihre Schadstoffbelastung (Gesamtgehalte) als auch im Hinblick auf ihr Freisetzungsverhalten (Schadstoffkonzentrationen im Eluat) bei vergleichbaren bauphysikalischen Eigenschaften zum Teil erheblich von Primärrohstoffen unterscheiden.

1. Problemstellung
2. Rechtliche Grundlagen
3. Vollzug in der Gegenwart - Die LAGA-Mitteilung 20
4. Vollzug in der Zukunft - Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV
  4.1. Sachstand
  4.2. Allgemeine Bewertung
  4.3. Besondere Kritikpunkte
5. Zusammenfassung und Fazit
6. Literatur
 



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Recycling und Rohstoffe 4 (2011) (Juni 2011)
Seiten: 25
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Heinz-Ulrich Bertram
 
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