Derzeit gibt es kein einheitliches Verfahren zur Einführung einer Wertstofftonne, um die nutzbaren Fraktionen aus der Hausmülltonne getrennt von dem Restmüll zu erfassen und einer stofflichen Verwertung zukommen zu lassen. Auch in der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind hierzu keinerlei Ausführungen vorgesehen Stattdessen soll das Thema in einer Verordnung geregelt werden - möglicherweise in Kombination mit der Novellierung der Verpackungsverordnung. Somit entwickeln die kommunalen Entsorger im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes und zugunsten der Gebührenstabilität für den Bürger derzeit ihre individuellen Lösungen.
Seit 1994 ist die Stadtreinigung Hamburg (SRH) eine Anstalt öffentlichen Rechts und befindet sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Damit ist die SRH der hoheitliche Aufgabenträger für öffentliche Entsorgungs- und Reingungsaufgaben sowie für den Winterdienst. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung ökologischer Grundsätze erfüllt, da sich die SRH stark für den Klima- und Ressourcenschutz engagiert. Mit mehr als 2.400 Mitarbeitern und einem Fuhrpark von 700 Fahrzeugen gewährleistet die SRH verlässlich die Entsorgung der Abfälle aus 930.000 Haushalten und garantiert die Sauberkeit und im Winter die Verkehrssicherheit in der Hansestadt. Im Hinblick auf Klimaveränderung, Ressourcenverknappung und drohende Preissteigerungen für Rohstoffe, ist die getrennte Erfassung von wiederverwertbaren Fraktionen im Hausmüll sinnvoll. Im statistischen Vergleich zu anderen Bundesländern oder Großstädten belegt Hamburg mit seinen niedrigen Erfassungsquoten für Biomüll, Papier, Glas oder Verpackungen einen der hinteren Plätze. Dies soll sich zukünftig ändern - insbesondere deshalb, weil Hamburg in 2011 Europas Umwelthauptstadt ist und damit als Vorbild für viele andere Städte dient.
| Copyright: | © IWARU, FH Münster | 
| Quelle: | 12. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2011) | 
| Seiten: | 6 | 
| Preis: | € 0,00 | 
| Autor: | Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Ulrich Siechau | 
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