Die Vergütung von Biogasstrom wird in Frankreich erst seit Ende 2006 gesetzlich im Sinne einer Förderung erneuerbarer Energien geregelt. Die Vergütungshöhe liegt bei max. 11,0 ct/kWh zzgl. einer Prämie von 3 ct/kWh bei Nutzung von 75% der Wärme (inkl. Prozesswärme). Der Preis senkt sich linear auf bis zu 9,5 ct bei Anlagen bis 2 MWel..
Es gibt keinen NaWaRo - Bonus, dementsprechend ist gegenwärtig der Betrieb von Anlagen ausschließlich auf der Basis landwirtschaftlich erzeugter Energiepflanzen nicht wirtschaftlich. Hinzu kommt, dass in Frankreich bisher auch die Endverbraucherpreise für Elektroenergie weit niedriger sind als in Deutschland, so dass auch die biogasbasierte Stromerzeugung zur Eigenbedarfsdeckung im Endverbraucherbereich noch keine wirtschaftlichen Anreize bietet. Mit der nunmehr bestehenden Einspeisevergütungsregelung sind aber Co-Fermentations-Anlagen, die eine Mischung aus Gülle, Mist und zur ökonomischen Aufbesserung auch Abfälle und Klärschlamm (keine KVO wie in DE) einsetzen, eine interessante Entwicklungslinie.
| Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
| Quelle: | 7. Biogastagung: Aktuelle Tendenzen, Co-Vergärung und Wirtschaftlichkeit (Juni 2010) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl. Biol. Heribert Krämer |
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