Das deutsche Tierkörperbeseitigungsgesetz von 1975 schreibt vor, dass die Kadaver von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden unschädlich beseitigt werden müssen. Es wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte ersetzt.
Diese Verordnung stellt im Wesentlichen die durch die Erweiterung der Gemeinschaft neu hinzugekommenen Mitgliedsstaaten vor technische Herausforderungen. Eine naheliegende Lösung ist die Verwertung von Konfiskaten in einer Biogasanlage mit Hygienisierungskomponenten. Zypern ist seit 2004 als geteiltes Land Mitglied der EU und ist daher gehalten sich an o.g. Verordnung zu halten. Wurden in Zypern bis dahin Schlachtabfälle gerne in offenen Lagunen entsorgt, so hat dort alleine die 'Weltec Biopower GmbH" bis heute 7 Biogasanlagen zur Schlachtabfallvergärung errichtet. Die hier vorgestellte Anlage wurde im Jahr 2007 mit einer Leistung von 345 kW/h el. errichtet und hat in der Endausbaustufe nun 1,5 MW/h el.
Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
Quelle: | 7. Biogastagung: Aktuelle Tendenzen, Co-Vergärung und Wirtschaftlichkeit (Juni 2010) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Michael Waschke |
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