Siedlungsabfalldeponien - Nachsorge oder Rückbau?

Die Internationale Energieagentur (IEA) prognostiziert in ihrem 'World Energy Outlook 2010' [1] für das Jahr 2035 einen Rohölpreis von durchschnittlich 113 USD pro Barrel (159 Liter) gegenüber nur 60 USD im Jahr 2009. Dies käme einer Verdopplung des Ölpreises nahe. Zudem geht die IEA davon aus, dass der globale Primärenergieverbrauch zwischen 2008 und 2035 um 36% ansteigt. Dies verdeutlicht für die Zukunft, dass die Möglichkeit eines Deponierückbaus nicht mehr nur aus der Sicht eines Volumengewinnes betrachtet werden muss, sondern die Gewinnung des eingelagerten Wertstoffpotentials in Verbindung mit der Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund treten wird.

 Werden bei einem Deponierückbau die abgegrabenen Abfälle klassiert und fraktioniert, werden Störstoffe aussortiert, werden Wertstoffe einer Verwertung zugeführt und nur der nicht verwertbare Anteil am Standort - nach dem heutigen Stand der Technik - verdichtet wieder eingebaut, kann der Nachsorgezeitraum erheblich reduziert und der Standort aus umwelttechnischer Sicht dauerhaft abgesichert werden. Laut § 36d Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) [2] müssen die Kosten für die Stilllegung und Nachsorge für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren rückgestellt werden. Eine Entlassung aus der Nachsorge bei der Berücksichtigung des jetzigen Wissenstandes ist aber zu diesem Zeitpunkt in den meisten Fällen noch nicht möglich. Diese Aussage bestätigt auch RETTENBERGER (2009) [3], welcher der Meinung ist, dass ein Deponierückbau ein klares 'Muss' wäre, wenn man die Nachsorgezeiträume der Realität anpassen würde. Wenn man als Deponiebetreiber dem Grundsatz, dass die Kosten für die Nachsorge einer Deponie nicht auf die nachfolgenden Generationen übertragen werden sollen, Folge leisten
will, sollte man über alternative Maßnahmen wie den Rückbau nachdenken.



Copyright: © IWARU, FH Münster
Quelle: 12. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2011)
Seiten: 13
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Stefan Bölte
Dipl.-Ing. Julia Geiping
 
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