Zulassung und Eignungsbeurteilung von Deponiebaustoffen

Die am 16.07.2009 in Kraft getretene Deponieverordnung eröffnet gegenüber den zuvor geltenden abfallrechtlichen Regelungen Spielraum bei der Gestaltung von Deponieabdichtungen. Um dennoch den in Deutschland vorhandenen hohen Qualitätsstandard bei der Herstellung von Deponieabdichtungssystemen zu sichern und entsprechend des Standes der Technik weiterzuentwickeln, beinhaltet Anhang 1 Nr. 2.1
DepV, dass je nach Art Baustoffe, Komponenten und Systeme für Deponieabdichtungen einer Zulassung bedürfen oder gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass deren Eignung einem bundeseinheitlichen Qualitätsstandard genügt.

Bis zum Inkrafttreten der Deponieverordnung (DepV) sahen die abfallrechtlichen Vorschriften für die Basis- und Oberflächenabdichtung von Deponien Regelabdichtungssysteme vor. Für darin vorgesehene Kunststoffdichtungsbahnen und geotextile Schutzschichten hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Zulassungen erteilt. Für die übrigen Komponenten der Regelabdichtungssysteme wurde die Eignung als grundsätzlich gegeben unterstellt. Davon abweichende Systeme und Komponenten konnten eingesetzt werde, wenn deren Gleichwertigkeit zu denen der Regelabdichtungssysteme nachgewiesen wurde. Unklar blieb jedoch der Maßstab für den Nachweis der Gleichwertigkeit. Neben der Zulassung von Kunststoffdichtungsbahnen und geotextilen Schutzschichten erstellte die BAM auch Gutachten hinsichtlich der Eignung von Dränmatten, Dichtungskontrollsystemen
und der geotextilen Komponente von Bentonitmatten.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 23. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2011 (April 2011)
Seiten: 10
Preis: € 5,00
Autor: Wolfgang Bräcker
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.