Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

Der Klimaschutz ist aktuell die wohl wichtigste umweltpolitische Herausforderung. Der Anstieg der Erderwärmung muss soweit wie möglich gebremst und abgemildert, Anpassungsstrategien an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels müssen entwickelt und umgesetzt werden, soll es gelingen, den Klimawandel zu begrenzen und dessen schon jetzt unvermeidliche Folgen einigermaßen zu beherrschen.

Gefordert ist dabei jeder und damit sowohl die staatlichen und kommunalen Ebenen als auch Gewerbe, Industrie und der Einzelne. Von allen werden Maßnahmen erwartet werden, die uns dem Ziel näherbringen, die Erderwärmung auf maximal 2 Grad C zu begrenzen. Dazu gehören Investitionen in Klimaschutztechnik, klimafreundlichere Energieversorgungssysteme, Bauweisen und Verkehrssysteme und -mittel ebenso wie eine Änderung manch gewohnter Verhaltensweise, die durchaus Klimarelevanz hat. Gefordert in diesem Rahmen sind neben den supranationalen Ebenen nicht nur der Bund, sondern alle staatlichen Ebenen. Eine Mitwirkung nicht nur der Kommunen, sondern auch der Bundesländer ist zwingend geboten. Als wichtigste Vollzugsinstanzen kommt beiden Ebenen vor allem eine Verantwortung bei der Umsetzung der Klimaschutzziele der europäischen Union und des Bundes zu. Die meisten Maßnahmen zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels müssen hier umgesetzt werden. Die Bundesländer haben sich dieser Aufgabe gestellt. Sie alle haben Klimaschutzprogramme aufgelegt, um ihren Teil zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beizutragen. Ganz überwiegend konzentrieren sie sich dabei auf die Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Wärmedämmung im Gebäudebestand, eine Steigerung der Energieeffizienz von Kraftwerken und eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung. Einen hiervon fundamental abweichenden Weg will Nordrhein-Westfalen gehen. Hier sollen eigene Klimaschutzziele gesetzlich verbindlich festgeschrieben und als Ziele der Raumordnung mit verbindlicher Wirkung vorgegeben werden. Dieses im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankerte politische Vorhaben hat inzwischen konkretere Gestalt angenommen: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat einen Gesetzentwurf für ein Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vorgelegt.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2011 (April 2011)
Seiten: 20
Preis: € 25,00
Autor: Prof. Dr. Alexander Schink
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.

Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.