Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

Der Klimaschutz ist aktuell die wohl wichtigste umweltpolitische Herausforderung. Der Anstieg der Erderwärmung muss soweit wie möglich gebremst und abgemildert, Anpassungsstrategien an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels müssen entwickelt und umgesetzt werden, soll es gelingen, den Klimawandel zu begrenzen und dessen schon jetzt unvermeidliche Folgen einigermaßen zu beherrschen.

Gefordert ist dabei jeder und damit sowohl die staatlichen und kommunalen Ebenen als auch Gewerbe, Industrie und der Einzelne. Von allen werden Maßnahmen erwartet werden, die uns dem Ziel näherbringen, die Erderwärmung auf maximal 2 Grad C zu begrenzen. Dazu gehören Investitionen in Klimaschutztechnik, klimafreundlichere Energieversorgungssysteme, Bauweisen und Verkehrssysteme und -mittel ebenso wie eine Änderung manch gewohnter Verhaltensweise, die durchaus Klimarelevanz hat. Gefordert in diesem Rahmen sind neben den supranationalen Ebenen nicht nur der Bund, sondern alle staatlichen Ebenen. Eine Mitwirkung nicht nur der Kommunen, sondern auch der Bundesländer ist zwingend geboten. Als wichtigste Vollzugsinstanzen kommt beiden Ebenen vor allem eine Verantwortung bei der Umsetzung der Klimaschutzziele der europäischen Union und des Bundes zu. Die meisten Maßnahmen zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels müssen hier umgesetzt werden. Die Bundesländer haben sich dieser Aufgabe gestellt. Sie alle haben Klimaschutzprogramme aufgelegt, um ihren Teil zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beizutragen. Ganz überwiegend konzentrieren sie sich dabei auf die Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Wärmedämmung im Gebäudebestand, eine Steigerung der Energieeffizienz von Kraftwerken und eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung. Einen hiervon fundamental abweichenden Weg will Nordrhein-Westfalen gehen. Hier sollen eigene Klimaschutzziele gesetzlich verbindlich festgeschrieben und als Ziele der Raumordnung mit verbindlicher Wirkung vorgegeben werden. Dieses im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankerte politische Vorhaben hat inzwischen konkretere Gestalt angenommen: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat einen Gesetzentwurf für ein Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vorgelegt.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2011 (April 2011)
Seiten: 20
Preis: € 25,00
Autor: Prof. Dr. Alexander Schink
 
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