Zur völkerrechtlichen Vereinbarkeit der Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem im Hinblick auf Drittstaaten

Auf der Grundlage der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG1 führte die Europäische Union (EU) Anfang des Jahres 2005 das Instrument des europäischen unternehmensbezogenen Emissionshandelssystem (EU ETS) für das Treibhausgas CO2 (Kohlendioxid) ein und schuf damit eine weitere Möglichkeit, die auf internationaler Ebene dem Kyoto-Protokoll (KP) nach übernommenen Emissionsreduktions- und Begrenzungsverpflichtungen zu erfüllen.

I. Einleitung
II. Problemstellung
III. Völkerrechtliche Vorgaben
1. Völkervertragsrecht
a. Das Chicagoer Abkommen
b. Das Open-Skies-Abkommen
c. Die Klimarahmenkonvention und das Kyoto-Protokoll
aa. Regelungen des Kyoto-Protokolls
bb. Regelungen der Klimarahmenkonvention
2. Das Souveränitätsprinzip als allgemeiner Rechtsgrundsatz des Völkerrechts
a. Europäisches Hoheitsgebiet
b. Nicht europäisches Hoheitsgebiet
c. Vereinbarkeit gegenüber Drittstaaten, die ratifizierte Kyoto-Partei sind
d. Vereinbarkeit gegenüber Drittstaaten, die nicht ratifizierte Kyoto-Partei sind
IV. Zusammenfassung



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 - 2011 (Juni 2011)
Seiten: 10
Preis: € 25,00
Autor: Simon P. N. Spyra
 
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