Bei der praktischen Anwendung der 4. BImSchV im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren treten nicht selten Probleme bei der Bestimmung der anzuwendenden Kategorie der hiernach genehmigungsbedürftigen Anlagen auf. Das gilt insbesondere bei Anlagen, in denen Wärme oder Energie erzeugt wird, um sie unmittelbar im Produktionsprozess in einer nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlage einzusetzen. So stellt sich die Frage, ob Glühöfen, die in einem Walzwerk eingesetzt werden, um das Walzgut zu erwärmen, lediglich als Bestandteil einer Walzanlage nach Nr. 3.6 der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig sind oder ob daneben oder überlagernd noch eine Genehmigungspflicht nach Nr. 1. der 4. BImSchV in Betracht kommt.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 03 - 2011 (Juni 2011) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Prof. Dr. Alexander Schink |
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