Die GETEC Energie AG zählt mit knapp 120 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von rund 245 Mio. Euro zu den größten unabhängigen Energiedienstleistungsunternehmen im deutschsprachigen Raum. Auf der Basis langjähriger Erfahrungen im liberalisierten Energiemarkt entwickelt die GETEC Energie AG mit ihren Kunden innovative und speziell auf den Kunden zugeschnittene Energieversorgungslösungen, die partnerschaftlich 'auf einer Augenhöhe' gemeinsam umgesetzt werden.
Die Förderung des Ausbaues erneuerbarer Energien hat bewirkt, dass sich diese von einer Nischentechnologie zu einer wesentlichen Erzeugungstechnologie entwickelt haben. Die erhebliche Steigerung der eingespeisten EEG-Mengen bewirkt, dass EEG-Strom einen erheblichen Markteinfluss gewonnen hat und somit auch die direkte Vermarktung von EEG-Strom an den Energiehandelsplätzen an Bedeutung gewinnt. Bisher konnten Anlagenbetreiber auf gesicherte Erlöse bauen, die unabhängig vom Bedarf gezahlt worden. Diese Planungssicherheit war in der Anfangsphase sehr wichtig. In Zukunft wird es wichtig, die Erzeugung der benötigten Last anzupassen. Eine Möglichkeit ist die aktive Teilnahme am Energiemarkt. Markteilnahme birgt allerdings neben Chancen auch Risiken. Zukünftige Vermarktungsmodelle müssen daher risikoarm und somit finanzierungsfähig sein. Partnerschaftliche Zusammenarbeit, transparente Preisgestaltung, Wissen um das Marktgeschehen und die Verknüpfung der Erfahrung von Energiemarktteilnehmern und Anlagenbetreibern sind aus diesen Gründen wichtige Voraussetzungen für einen zukünftig erfolgreichen Betrieb von EE-Anlagen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 23. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2011 (April 2011) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. (FH) Stefan Poehling |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
Windenergie und Denkmalschutz: Die juristisch inhaltsleere kunsthistorische Chimäre des 'Umgebungsschutzes'
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Als die moderne Denkmalpflege im19. Jahrhundert das Feld des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses betrat, geschah dies auch als Reaktion auf einen stetig steigenden Innovations- und Wachstumsdruck der industriellen Moderne und den damit einhergehenden tiefgreifenden gesellschaftlichen, landschaftlichen und ästhetisch-(städte-) baulichen Veränderungen.
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Vorrang für die Windenergie in der Regionalplanung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems in Deutschland dringend notwendige Ausbau der Windenergie ist seit einigen Jahren ins Stocken geraten. In Raumordnungsplänen sind kaum noch Flächen für erneuerbare Energien ausgewiesen worden und die Genehmigungsverfahren haben sich verzögert oder sind oft aufgrund von verfahrensrechtlichen oder materiell-rechtlichen Problemen gescheitert. Planungsverfahren allein für Teilfortschreibungen von Regionalplänen haben in der jüngeren Zeit im Schnitt 5,3 Jahre gedauert.
Die rechtlichen Beschleunigungsinstrumente für den Ausbau der Windenergie an Land aus arten- und naturschutzrechtlicher Sicht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Es gibt viele Gründe, warum die Energiewende schneller umgesetzt werden muss als bisher. Die Klimaschutzziele sollen erreicht werden, das ist der zentrale Grund für die Beschleunigung. Aber die Rahmenbedingungen haben
sich mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine grundsätzlich verschärft. Eine beschleunigte Energiewende soll nun auchmöglichst schnell unabhängig von russischem Gas und Öl machen. Hinzu
kommt ein rasch steigender Strombedarf aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen insbesondere im Verkehrs-, Gebäude- und Industriebereich. Die zunehmende Elektrifizierung der Mobilität, die geplante Umrüstung auf Wärmepumpen und letztlich die sogenannte Sektorenkopplung
führen zu einem steigenden Bedarf an erneuerbaren Energien.