Das papiergebundene abfallrechtliche Nachweisverfahren wurde zum 1.4.2010 durch die elektronische Form ersetzt. 1 Nachdem seit dem 1.2.2011 auch die Übergangsfristen für Abfallerzeuger und Abfallbeförderer verstrichen sind, müssen grundsätzlich alle zur Nachweisführung erforderlichen Dokumente von den Nachweispflichtigen qualifiziert elektronisch signiert und elektronisch übermittelt werden. Das Quittungsbelegverfahren, wie es für den Übergangszeitraum vom 1.4.2010 bis zum 31.1.2011 gemäß § 31 Abs. 2-4 NachwV vorgesehen war, ist nicht mehr anwendbar. Es greift nur noch unter den Voraussetzungen des § 22 NachwV.
Gänzlich ohne Dokumente in Papierform wird die Abfallnachweisführung trotz der nunmehr für alle Beteiligten verbindlichen elektronischen Form auch in Zukunft nicht durchgeführt werden können. Können Nachweisdokumente nicht über die hierfür vorgesehenen Datenschnittstellen2 oder Empfangszugänge3 elektronisch übermittelt und empfangen werden, ist der Rückgriff auf einen Papierbeleg nicht nur zweckmäßig, sondern aufgrund der Regelung in § 22 Abs. 1 Satz 1 NachwV sogar Pflicht. Den größten Anwendungsbereich dürfte § 22 NachwV sicherlich im Rahmen der Verbleibskontrolle haben, da dort die Dringlichkeit, eine Lösung zur Überbrückung technischer Probleme zu finden, am größten ist. Denn Störungen bei der Nachweisführung dürfen die Abwicklung des noch laufenden Entsorgungsvorgangs nicht behindern, wobei gleichzeitig sichergestellt sein soll, dass die erforderlichen Nachweise auch bei Ausfall des Kommunikationssystems geführt werden.4 Grundsätzlich ist die Vorschrift allerdings nicht auf die Fälle der Verbleibskontrolle beschränkt. Sie gilt auch im Rahmen der Vorabkontrolle, wenn etwa ein Entsorgungsnachweis dringend benötigt wird und ein Warten bis zur Aufhebung der Störung nicht möglich ist. In diesen Fällen sind die in der Anlage 1 zur Nachweisverordnung veröffentlichten Formblätter zu führen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 03 - 2011 (Mai 2011) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Maren Heidmann Sylvia Zimack |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.
Paludikultur als Chance für Landwirtschaft, Bioökonomie und Klima
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Wirtschaftliche Perspektiven sind notwendig, um die Landwirtschaft für die Umstellung von entwässerter Moorboden-Bewirtschaftung auf nasse Moornutzung zu gewinnen. Paludikultur-Rohstoffe bieten großes Potenzial für Klima und Bioökonomie. Erste marktfähige Anwendungen zeigen, dass sich etwas bewegt.
Die Revitalisierung von Mooren erfordert ein angepasstes Nährstoffmanagement
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Globale Herausforderungen wie der fortschreitende Verlust der biologischen Vielfalt, die Eutrophierung von Gewässern und die zunehmenden Treibhausgasemissionen erfordern die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Mooren. Bis jedoch langjährig entwässerte und intensiv genutzte Moore wieder einen naturnahen Zustand erreichen und ihre landschaftsökologischen Funktionen vollständig erfüllen, können Jahrzehnte vergehen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die hohen Nährstoffüberschüsse im vererdeten Oberboden.