Eine Vielzahl von Akteuren sind im Umsetzungsprozess der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie beteiligt. Derzeit ist in Deutschland vor allem die Wasserwirtschaftsverwaltung mit der administrativen Umsetzung und der inhaltlichen Ausgestaltung befasst.
Welche Arbeitsteilung zwischen den Hauptakteuren (Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, wiss.-techn. Verbände, Planungs- und Ingenieurbüros) erkennbar ist, wird in diesem Beitrag beschrieben und diskutiert.
Die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) ist mit ihrer Veröffentlichung am 06.11.2007 in Kraft getreten und verfolgt das Ziel, einen rechtlichen Rahmen für die Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu schaffen [1]. In einem ersten Schritt soll dazu bis Ende 2011 die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos erfolgen. Daran anschließend werden für die Gebiete bzw. Gewässer, für die ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde, die Risiken in Form von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten dargestellt. Die Kartenerstellung ist bis Ende 2013 abzuschließen. Für die ermittelten 'Risikogebiete" sind angemessene Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung der Hochwasserrisiken zu formulieren und in HWRM-Plänen bis Ende 2015 darzustellen. In Deutschland wurde das ab 01.03.2010 geltende Wasserhaushaltsgesetz im Juli 2009 diesbezüglich angepasst
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 11 / 2010 (November 2010) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Prof. Dr. Robert Jüpner Dr.-Ing. habil. Uwe Müller |
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