Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) wurde am 23. Oktober 2007 verabschiedet und mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts (Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009) am 1. März 2010 in nationales Recht umgesetzt. Sie gibt den Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung von hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Gemeinschaft vor.
Die Bundesländer bereiten zurzeit für jede Flussgebietseinheit bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit oder für jeden in ihrem Hoheitsgebiet liegenden Teil einer internationalen Flussgebietseinheit konkrete Schritte zur vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und zur Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten vor. Gleichzeitig dazu stellen sie erste Überlegungen für die Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM-Plänen) an. Zum Teil wurden bereits Pilotprojekte initiiert, von denen einige schon erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Somit liegen sowohl erste Umsetzungskonzepte als auch bereits Erfahrungen aus Pilotprojekten vor. Deutschland sieht sich dennoch mit offenen Fragen konfrontiert, die in naher Zukunft in einem gemeinsamen Diskussionsprozess mit der Europäischen Kommission (EU-KOM) und den anderen Mitgliedsstaaten einer Klärung zugeführt werden müssen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 11 / 2010 (November 2010) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl.-Ing. Meike Gierk Dipl.-Volksw. Thomas Stratenwerth |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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