Pflichten zur Drittbeauftragung und kommunale Selbstverwaltungsgarantie

Der Gesetzentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz hat hinsichtlich der Regelungen, die die Verteilung von Entsorgungszuständigkeiten zum Gegenstand haben, auf Seiten der privaten Entsorgungswirtschaft, bei Gebietskörperschaften und Verbänden sowie in der Fachliteratur rege Diskussion ausgelöst.1 Dabei geht es nicht um die Frage, welche Art und Weise der Entsorgung aus ökologischen Gründen vorzugswürdig ist, sondern um die Aufgabenverteilung zwischen öffentlicher Hand und privater Entsorgungswirtschaft und um den Zugriff auf einzelne Abfallfraktionen, letztlich also (auch) um ökonomische Interessen.

Umstritten sind insbesondere die Vorschriften über die Überlassungspflicht an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und über die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen sowie die Verordnungsermächtigung zur Einführung einer 'einheitlichen Wertstofftonne'. Das Gesetzgebungsverfahren wird durch die Europäische Kommission beobachtet, die in der Vergangenheit bereits Zweifel an der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der bislang im deutschen Abfallrecht vorgesehenen Überlassungspflichten und ihrer Vereinbarkeit mit der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbs- und Warenverkehrsfreiheit gehegt hatte.2 Das Bundeskartellamt hat sich mit einer ausführlichen Stellungnahme in das Gesetzgebungsverfahren eingeschaltet, weil es eine wettbewerbskonforme Neuregelung der Überlassungspflichten im Arbeitsentwurf noch nicht hinreichend gewährleistet sah.3 Die Kontroverse über eine den Zielen des Abfallrechts entsprechende, mit gemeinschafts- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zu vereinbarende Regelung über die Zuständigkeit für die Entsorgung von Siedlungsabfällen ist nicht zuletzt auf das Altpapier-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2009 zurückzuführen, in dem das Gericht die Regelungen des geltenden Rechts zur Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen äußerst restriktiv ausgelegt und den Zugriff privater Entsorger auf getrennt gesammelte Hausmüllfraktionen faktisch weitgehend
unterbunden hat.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2011 (Februar 2011)
Seiten: 12
Preis: € 32,00
Autor: RA Prof. Dr. Martin Beckmann
RA Dr. Antje Wittmann
 
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