Eine Analyse der deutschen Maßnahmenprogramme auf Flussgebiets- und Länderebene zeigt, dass die für den ersten Bewirtschaftungszeitraum vorgesehenen Maßnahmen in vielen Programmen unzureichend dargestellt werden. Da die Bundesländer in großem Ausmaß Fristverlängerungen in Anspruch nehmen, bleibt für die Öffentlichkeit unklar, ob den bestehenden Gewässerbelastungen in Deutschland angemessen begegnet wird.
Gemäß Artikel 11 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) [1] waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 22. Dezember 2009 für jede Flussgebietseinheit bzw. den in ihr Hoheitsgebiet fallenden Teil einer internationalen Flussgebietseinheit ein Maßnahmenprogramm
zu verabschieden. Dabei war es Aufgabe der Mitgliedstaaten, auf Grundlage der Bestandsaufnahme sowie der Ergebnisse der Überwachungsprogramme geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele zu identifizieren und in den Programmen festzulegen. Damit stellen die Maßnahmenprogramme das entscheidende Instrument zur Umsetzung der WRRL dar und bilden den Handlungsrahmen für den wasserwirtschaftlichen Vollzug. Darüber hinaus sollen die Maßnahmenprogramme auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit bieten, sich darüber zu informieren, auf welche Weise die Umweltziele an den Gewässern erreicht werden sollen. Ob die Umsetzung der WRRL von der Öffentlichkeit auf der Grundlage der veröffentlichten Maßnahmenprogramme aber tatsächlich nachvollzogen und überprüft werden kann, ist entscheidend von deren Informationsgehalt und Detaillierungsgrad abhängig.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 01-02/2011 (Januar 2011) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl. Geogr. Frauke Bathe Dr. Bernd Klauer Dr. Johannes Schiller |
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