Voraussetzungen für die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens bei wesentlicher Änderung einer Deponie

Mit dem Urteil vom 30.6.2010 hat sich das VG Augsburg grundsätzlich zu den Voraussetzungen der Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens anstelle eines Planfeststellungsverfahrens im Rahmen von Änderungen einer (planfestgestellten) Deponie geäußert. Der Bayerische VGH bestätigte diese Entscheidung durch Beschluss vom 30.9.2010.

Danach haben Gemeinden, auf deren Gebiet die Änderung einer planfestgestellten Deponie genehmigt werden soll, keinen Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungs-statt eines Plangenehmigungsverfahrens. In der zugrunde liegenden Entscheidung des VG Augsburg werden auch die Voraussetzungen für das Absehen von der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von  Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrW-/AbfG konkretisiert. Unter beiden Gesichtspunkten (Klagerechte von Kommunen wie auch den Voraussetzungen für das Absehen von der Öffentlichkeitsbeteiligung) haben die Entscheidungen grundsätzliche Bedeutung. Ziel dieses Artikels ist es, die Tatbestandsvoraussetzungen für die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 4 KrW-/AbfG i.V.m. § 74 Abs. 6 Satz 1 VwVfG im Einzelnen darzustellen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Ermessensreduzierung im Falle des § 31 Abs. 3 Satz 4 KrW-/AbfG. Zur Darstellung der in diesem Zusammenhang wesentlichen Fragestellung soll beispielhaft der dem Urteil des VG Augsburg zugrunde liegende Sachverhalt dienen (II.). Daran anschließend werden die Tatbestandsvoraussetzungen für die Erteilung einer Plangenehmigung für eine wesentliche Deponieänderung (III.) unter Berücksichtigung einer Ermessensreduzierung und möglicher Ermessensfehler der Behörde (IV.) abstrakt dargestellt. Es wird ferner auf das fehlende Klagerecht Betroffener und der Gemeinden im Falle der Wahl eines vermeintlich falschen Verfahrens eingegangen (V.) und Fazit (VI.) gezogen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2011 (Januar 2011)
Seiten: 5
Preis: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
Dr. Peter Kersandt
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.

Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.