Gesamtökologischer Vergleich von stofflicher und energetischer Verwertung

Die Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Kommission schreibt die Getrenntsammlung von Bioabfall ab 2015 europaweit vor. In Deutschland ist die rechtliche Umsetzung einer verpflichtenden Getrenntsammlung von Bioabfällen mit der Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in der Vorbereitung. Die Getrenntsammlung von Bioabfällen verfolgt zwei wesentliche Ziele.

• Klimaschutz, indem Methanemissionen durch deponierte organische Abfälle vermieden werden sollen und
• Ressourceneffizienz, indem ein Großteil der Pflanzennährstoffe und der organischen Substanz dem Naturkreislauf wieder zur Verfügung gestellt werden. Diese Ziele können mit der Kompostierung getrennt gesammelter Bioabfälle erreicht werden. Weniger verbreitet ist bisher die zusätzliche Nutzung des energetischen Potenzials dieser - überwiegend nassen - organischen Abfälle durch eine vorgeschaltete Vergärungsanlage. Folgende Argumente sprechen für eine kombinierte energetisch-stoffliche Nutzung vergärbarer Bio- und Grünabfälle:
• Die Vergärung liefert zusätzlich zur Kompostierung einen Beitrag zur Schonung fossiler Rohstoffe durch die Erzeugung regenerativer Energie aus Biomasse (Biogas und Wärme).
• Biomasse hat im Rahmen der Erzeugung regenerativer Energie künftig eine bedeutende Rolle. 65 Da die Biomassepotenziale in Deutschland begrenzt sind, kommt der Nutzung der Biomasse aus Reststoffen eine besondere Bedeutung zu.
• Im Vergleich zu Nachwachsenden Rohstoffen können Bio- und Grünabfälle zu vergleichsweise niedrigen Beschaffungskosten erhalten werden und stellen ein verlässliches Mengenaufkommen für die Bioenergieerzeugung dar, unabhängig von Getreidepreisen auf dem Weltmarkt und ohne Konkurrenz zur
Nahrungsmittelerzeugung.



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: AbfallTag 2010 (November 2010)
Seiten: 8
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Agr.Biol. Jutta K. Struwe
 
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