Berücksichtigung der Anforderungen des europäischen Umweltrechts bei Genehmigungsverfahren wasserbaulicher Projekte - ein (un-)kalkulierbares Risiko?

Im deutschen Recht werden die Genehmigungsverfahren im Wasserbau als Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach Wasser- (§ 68 WHG, Landeswassergesetze) oder Wasserstraßenrecht (§ 14 Abs. 1 WaStrG) durchgeführt. Dabei wird für die insoweit umweltrelevanten Vorhaben, die eine Pflicht zur UVP auslösen, die Planfeststellung erforderlich. Die Notwendigkeit, für bestimmte Bauvorhaben ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, wird für diese in dem jeweiligen Fachgesetz festgelegt. Für das Planfeststellungsverfahren ist besonders das Erfordernis der Abwägung prägend, welches insbesondere ergänzt wird durch die Notwendigkeit zur sog. Planrechtfertigung. Die Vorgaben zwingender fachgesetzlicher Regelungen gelten unverändert, werden also durch Abwägung und Planrechtfertigung nicht ersetzt.

Nach dem Abwägungsgebot wird über die Zulassung aufgrund einer in dem jeweiligen Fachgesetz ausgeformten und begrenzten planerischen Gestaltungsfreiheit entschieden, bei der alle durch das Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt und bewertet werden sollen.1Wesentlich dabei sind die Ermittlung der für die Abwägung erheblichen (öffentlichen und privaten) Belange und deren Gewichtung sowie die Bewältigung der durch die Planung aufgeworfenen Probleme. Mit der Abwägung verbunden ist auch die Auseinandersetzung mit möglichen Planungsalternativen, wenn diese zu geringeren Beeinträchtigungen führen könnten.2 Planungsalternativen, die eine echte Wahl eröffnen, sind hier grundsätzlich nur solche, die, gemessen an dem fachgesetzlichen Planungsziel, vernünftigerweise geboten sind und nach Lage der Dinge ernsthaft in Betracht kommen.3 Die Planfeststellung steht ja auch gerade am Ende eines mehr oder weniger umfangreichen Planungsprozesses, sodass im Genehmigungsverfahren nur eingeschränkt Alternativenprüfungen durchzuführen sind. Auf weitergehende Anforderungen, die aus dem europäischen Umweltrecht abzuleiten sind, wird noch eingegangen. Die Planrechtfertigung stellt einen von der



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Quelle: EurUP 06/2010 (Dezember 2010)
Seiten: 10
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Bernd Thyssen
 
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