Das Ende der Abfalleigenschaft bei Gebrauchtteilen aus Altfahrzeugen

In Deutschland werden jährlich rund 3,8 Mio. Kraftfahrzeuge, davon ca. 3,2 Mio. Pkw aus dem Fahrzeugregister außer Betrieb genommen. Zwei Drittel der 3,2 Mio. gelöschten PKWs wurden nach statistischen Angaben im Jahr 2006 als Gebrauchtwagen exportiert, 56 % in EU-Staaten, 8 % in Nicht-EU-Staaten. Lediglich ca. 14 % der gelöschten Fahrzeuge wurden entsprechend der Abfallstatistik als Altfahrzeuge verwertet. Durch die sogenannte Umweltprämie ist sowohl die Zahl der abgemeldeten als auch die Zahl der verschrotteten bzw. verwerteten Fahrzeuge erheblich gestiegen.

Altfahrzeuge werden bei den von den Fahrzeugherstellern selbst eingerichteten Rücknahmestellen, den anerkannten Annahmestellen oder einem zertifizierten Verwertungsbetrieb zurückgegeben. Eine Vielzahl von Einzelteilen eines der Verwertung oder Verschrottung zugeführten Fahrzeuges sind noch funktionstüchtig und können als Gebrauchtteile ausgebaut und vermarktet werden. Eine Verwendung dieser Gebrauchtteile schont natürliche Ressourcen, die für die Herstellung von Neuersatzteilen benötigt würden. Rechtlich umstritten sind dabei eine Reihe abfallrechtsbezogener Fragen, insbesondere zur Reichweite des Abfallregimes. Der vorliegende Artikel soll klären, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen einzelne Gebrauchtteile aus Altfahrzeugen noch den abfallrechtlichen Bestimmungen unterliegen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 05 - 2010 (September 2010)
Seiten: 7
Preis: € 32,00
Autor: Stefan Kopp-Assenmacher
Dr. Christian Glass
 
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