Im Referentenentwurf der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 06.08.2010 wird im Paragraph 11 Absatz 1 die Forderung aufgestellt, dass überlassungspflichtige Bioabfälle spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln sind. In einem Eckpunktpapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Referentenentwurf heißt es, dass bis 2015 flächendeckend die getrennte Erfassung von Bioabfällen eingeführt werden soll. Ziel sei es, das hohe Ressourcenpotential der bislang über den Hausmüll erfassten Bioabfälle effizienter zu erschließen.
Die deutsche Gesetzgebung setzt damit die Forderung des Artikels 22 der europäischen Abfallrahmenrichtlinie um, geeignete Maßnahmen zur getrennten Sammlung von Bioabfällen zu treffen, um diese zu kompostieren oder zu vergären. Gemäß einer gemeinsamen Studie des VHE - Verbandes für Humus- und Erdenwirtschaft e.V. und der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. werden derzeit In Deutschland mehr als 17 Mio. Einwohnern keine Biotonne zur Entsorgung ihrer Bioabfälle angeboten (Henssen, 2009). Nach dem Willen des Gesetzgebers sind hier auch die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger gefordert, den Bürgern bis 2015 flächendeckend die Biotonne zur Entsorgung der organischen Abfälle anzubieten. Von besonderem Interesse ist dabei die Sammlung des Biogutes in so genannten Ballungsräumen. Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland könnten effektiv Biogutmengen zwischen 2 und 3 Mio. Mg pro Jahr zusätzlich erfasst und verwertet werden. Ein besonders hohes zusätzliches Potential bieten dabei die ländlich ausgeprägten Gebiete. Aber auch in den Ballungsräumen liegt ein großes Potential brach, das durch geeignete Maßnahmen ausgeschöpft werden sollte.
| Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
| Quelle: | 71. Symposium 2010 (Januar 2011) |
| Seiten: | 9 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl. agr. Ing. Michael Schneider Sebastian Leuchter Verena Bauer |
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